Württembergische bietet Kautionsversicherung für Gewerbekunden

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Württembergische bietet Kautionsversicherung für Gewerbekunden

26.06.2019

Württembergische bietet Kautionsversicherung für Gewerbekunden © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Stuttgart

Wird ein Auftrag erteilt, soll dieser auch fristgerecht ausgeführt werden. Sonst drohen finanzielle Einbußen und wertvolle Zeit geht verloren. Deshalb verlangen Auftraggeber oft Sicherheitseinbehalte oder Bankbürgschaften. Für solche Fälle bietet die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), ab 1. Juli 2019 eine Kautionsversicherung an. Sie garantiert Liquidität und Sicherheit gegenüber den Auftraggebern.


Die Kautionsversicherung empfiehlt sich besonders für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen im Haupt- und Nebengewerbe sowie Unternehmen aus dem Stahl-, Metall-, Garten- und Landschafts- sowie Maschinen- und Anlagenbau. Da bei diesem Versicherungsschutz die Württembergische als Bürge auftritt, gewinnen die Kunden Spielraum für Investitionen – unabhängig von den Banken. Die von der Hausbank eingeräumte Kreditlinie muss nicht in Anspruch genommen werden.

Angeboten werden verschiedene Bürgschaftspakete:

•         Gewährleistungsbürgschaft
Sie sichert nach Werksabnahme auftretende Mängel infolge unsachgemäßer Ausführung ab.
•         Anzahlungsbürgschaft
Bei Insolvenz des Auftragnehmers sind die Anzahlungen des Auftraggebers gegen den Verlust abgedeckt.
•         Bietungsbürgschaft
Sie wird für die Dauer der Ausschreibungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen ausgestellt und sichert mögliche Mehrkosten ab, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhalten kann.
•         Vertragserfüllungsbürgschaft
Sie stellt sicher, dass sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag erfüllt werden.
•         Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650.
Die Werklohnforderung wird mit Werks-Abnahme fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko, sowie das volle Insolvenzrisiko falls der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig ist. Für diesen Fall empfiehlt sich die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650.

Bei der Kautionsversicherung sind Bürgschaftslinien bis zu 2 Millionen Euro möglich, Einzelbürgschaften bis max. 400.000 Euro. Der Kunde kann einen Bürgschaftsrahmen abschließen und bei Bedarf Aval und Urkunden einfach und schnell über das Kundenportal abrufen. Das erspart den Weg zur Bank. Bei sehr guter Bonität verlangt die Württembergische keine Sicherheiten. Außerdem entfällt die Ausstellungsgebühr für die einzelnen Urkunden.


KONTAKT
Julia Schulze
Wüstenrot & Württembergische AG
KK Externe Kommunikation

Telefon: +49 (7141) 16-751460
Telefax: +49 (7141) 16-851460
E-Mail: julia.schulze@ww-ag.com
Internet: http://www.ww-ag.com

 

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