Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung - uniVersa bietet …

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Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung - uniVersa bietet neues Optionsrecht für Neugeborene

13.02.2019

Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung - uniVersa bietet neues Optionsrecht für Neugeborene © uniVersa

uniVersa

Die uniVersa bietet in ihren Unfallversicherungstarifen ein neues Optionsrecht zur Kindernachversicherung von Neugeborenen. Eltern, die bereits seit mindestens einem Jahr bei der uniVersa unfallversichert sind, können ihr Kind innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichern.

Das Recht gilt bis zu einer Höchstinvaliditätssumme von 300.000 Euro sowie für eine lebenslange Unfallrente von bis zu 500 Euro monatlich. Zusätzlich kann ein professionelles Reha-Management sowie ein Krankenhaustagegeld und verbessertes Genesungsgeld ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden. Das Optionsrecht für Neugeborene gilt sowohl für das Neugeschäft wie auch für Bestandskunden.

 

Pressekontakt:

Stefan Taschner
Telefon: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: presse@universa.de

 

Unternehmen

uniVersa
Sulzbacher Straße 1 - 7
90489 Nürnberg

Internet: www.universa.de

 

Über uniVersa

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

 

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