Richtigstellung zur Pressemitteilung vom 14.02.2019
In der Pressemitteilung vom 14.02.2019 hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) behauptet, dass es sich bei der Skandia Leben (FL) AG um einen Versicherer mit besonders hoher Beschwerdequote handelt. Richtig ist, dass der BdV über keine Erkenntnisse hinsichtlich der Beschwerdequoten der Skandia Leben (FL) AG verfügt.
Diese bezogen sich auf Zahlen der Skandia Leben (D), die aber seit dem Übergang der Einzelgesellschaften der ursprünglichen Skandia-Gruppe auf andere Finanzdienstleister in keinem Verhältnis mehr mit der Skandia Leben aus Liechtenstein steht.
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