Versicherung zahlt Entfernung ungewollter Graffiti

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Versicherung zahlt Entfernung ungewollter Graffiti

01.01.2019

Graffiti ist vor allem in Städten überall zu sehen – an Hauswänden, Zügen oder Unterführungen. Die Württembergische Versicherung weist darauf hin, dass eine gute Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Entfernung ungewollter Graffiti an privat genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern übernimmt.


Unter dem Begriff „Graffiti“ wird eine Vielzahl gekratzter, geätzter, gemalter oder gesprühter Schrift- und Bildelemente zusammengefasst. Rein rechtlich ist eine unerlaubte Bemalung Sachbeschädigung. Der Verband Haus und Grund bezifferte unlängst Schäden durch ungewollte Graffiti auf jährlich zwischen 200 und 500 Millionen Euro bundesweit. Die Täter haften in voller Höhe für den angerichteten Schaden, wenn sie ermittelt werden.

Bis zu 100 Euro pro Quadratmeter kann die Graffiti-Entfernung kosten. Können die Täter nicht dingfest gemacht werden, bleibt der private Hausbesitzer häufig auf den Kosten sitzen, wenn er Bemalungen seines Eigentums beseitigen lässt. Eine gute Wohngebäudeversicherung – beispielsweise die der Württembergischen – springt bei Graffiti am privat genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus jedoch ein. Je nach Umfang des gewählten Versicherungsschutzes deckt die Württembergische die Behebung mutwilliger Gebäudebeschädigungen – auch durch Graffiti – bis zu einer Höhe von 25.000 Euro ab.

 

Kontakt
Wüstenrot & Württembergische AG 
KK Interne Kommunikation 
Inga Schön 
Telefon: 07141 16-751626 
inga.schoen@ww-ag.com 
www.ww-ag.com 

 

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