VersVermV nun in Kraft: 15 Stunden …

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VersVermV nun in Kraft: 15 Stunden Weiterbildung für 2018 bei GOING PUBLIC! kostenlos erreichen

20.12.2018

Alle zur regelmäßigen Versicherungsweiterbildung Verpflichteten können noch in 2018 ihre 15 Stunden noch kostenfrei erfüllen, wenn sie jetzt die WBThek – eine Online-Bibliothek an WebBasedTrainings - der GOING PUBLIC! Akademie buchen. Die über 150 WebBasedTrainings erfüllen die erhöhten Anforderungen an die Weiterbildung, welche die zum 20.12.2018 in Kraft getretene VersVermV an die Inhalte und den durchführenden Weiterbildungsanbieter stellt. Da bei GOING PUBLIC! die Gebühr für die WBThek erst ab 2019 berechnet wird, ist die noch fehlende Weiterbildung in 2018 und deren Bescheinigung komplett kostenfrei.

Alle im Versicherungsvertrieb müssen gem. § 34d GewO bereits für das Jahr 2018 15 Zeitstunden Weiterbildung nachweisen können. Mit dem 20.12.2018 ist nun auch die überarbeitete VersVermV in Kraft getreten. Damit gelten ab sofort die verschärften Anforderungen an die regelmäßige Weiterbildung, die Vermittler und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die GOING PUBLIC! WBThek erfüllen können. 

Damit Weiterbildungen von den Aufsichtsbehörden als „IDD-konform“ anerkannt werden, müssen die Inhalte dazu geeignet sein, die Fach- oder personale Kompetenz aufrecht zu erhalten. Anbieter dieser Weiterbildungen müssen sicherstellen, dass der Weiterbildung eine Planung zugrunde liegt, sie systematisch organisiert ist und die Qualität der Dozenten gewährleistet ist. Diese Anforderungen sind in der Anlage 3 der VersVermV aufgelistet. Zur Weiterbildung Verpflichtete sollten bei der Auswahl ihrer Weiterbildung darauf achten, dass der Anbieter diese Anforderungen erfüllt. 

„Mit unserer Online-Bibliothek an WebBasedTrainings können alle im Versicherungsvertrieb ihre Weiterbildungsverpflichtung nicht nur erfüllen, sie können sich jederzeit zielgerichtet entsprechend ihrer Tätigkeit weiterbilden und müssen nicht auf zufällige Weiterbildungsangebote warten. Das gilt natürlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung, die auch der Weiterbildungspflicht unterliegen“, erläutert GOING PUBLIC! Vorstand Frank Rottenbacher.  

Die Weiterbildungsnachweise der Erlaubnisinhaberin bzw. des Erlaubnisinhabers sowie der zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nicht aktiv bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Sie müssen 5 Jahre archiviert werden, da in diesem Zeitraum die IHKs die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung überprüfen werden. 

„Für 2018 ist es noch nicht zu spät. Wer unsere WBThek bucht, bekommt sofort alle WebBasedTrainings für 2018 kostenfrei freigeschaltet, um seine Weiterbildungsverpflichtung noch in den verbleibenden Tagen zu erfüllen. Zu zahlen ist die monatliche Gebühr erst ab 2019“, beschreibt Rottenbacher das Angebot des Weiterbildungsspezialisten GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG.

Informationen rund um die WBThek: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/4607555_regelm_Weiterbildung_fuer_Vermittler_unternehmen/   

Buchung der WBThek: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/4861413_Buchung_WBThek/ 
 

KONTAKT
GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Frank Rottenbacher
Fon (030) 68 29 85 – 0
Fax (030) 68 29 85 – 22
www.akademie-fuer-finanzberatung.de
info@going-public.edu
 

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