Unwetterschäden: Absicherung gegen Naturgefahren auch für …

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Unwetterschäden: Absicherung gegen Naturgefahren auch für Mieter wichtig

14.12.2018

Ein kaputtes Wohnzimmer nach einem Sturm, ein zerstörter Garten und Überschwemmungsschäden an der Garage – Naturkatastrophen verursachen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe.


Hauseigentümer sollten sich deshalb gut gegen Unwetterschäden versichern. Aber auch für Mieter sind Verluste durch Naturgefahren riskant: Sie können sich nicht bei allen Schäden auf die Versicherung ihres Vermieters verlassen. Das gilt insbesondere für den eigenen Hausrat. Dirk Hillebrecht, VGH-Experte für private Sachversicherungen, erklärt, worauf Mieter achten sollten.

Das Orkantief Friederike Anfang 2018 und die Starkniederschläge im Mai dieses Jahres sind vielen noch gut in Erinnerung. Sie hinterließen eine Spur der Verwüstung. Klimaforscher rechnen damit, dass schwere Stürme, Hagel und Überschwemmungen in Zukunft immer häufiger werden. Damit Mieter sich um die finanziellen Folgen solcher Unwetterschäden keine Sorgen machen müssen, sind vor allem die passenden Versicherungen entscheidend.

Haus und Garten – vom Vermieter geschützt

Werden beispielsweise durch einen Sturm Bäume im Garten entwurzelt, die Fassade des Hauses und die Gartenmöbel des Mieters beschädigt, kommt die Versicherung des Vermieters für Aufräumarbeiten im Garten und Reparaturkosten am Gebäude auf. „Die Gartenmöbel gehören allerdings zum Hausrat des Mieters und müssen auch von ihm abgesichert werden“, erläutert Dirk Hillebrecht. „Viele Hausratversicherungen kommen allerdings nur für die Schäden auf, wenn die Outdoor-Möbel nach einer Unwetterwarnung geschützt untergebracht und trotzdem bei dem Unwetter zerstört wurden. Man sollte deshalb darauf achten, dass der Vertrag auch Möbel, Grills und sonstiges Inventar auf Balkonen, Terrassen und im Garten umfasst.“

Hab und Gut „wasserdicht“ gegen Unwetterschäden absichern

„Eine Hausratversicherung ist für jeden Mieter unerlässlich“, weiß Hillebrecht aus Erfahrung als Experte des größten öffentlichen Versicherers in Niedersachsen. Denn die Hausratpolice sichert die Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Beraubung, aber auch durch Naturereignisse wie Hagel, Sturm und Blitzschlag ab.

Allerdings sichert nicht jede Hausratversicherung alle Naturgefahren gleichermaßen ab. „Um auch bei Hochwasser, Starkregen, Erdrutschen und Schneelast abgesichert zu sein, sollten Mieter einen zusätzlichen Elementarschutz abschließen“, empfiehlt VGH-Fachmann Hillebrecht. Wenn dann eine Überschwemmung den gesamten Hausrat in der Wohnung zerstört, erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert der ramponierten Möbel und Einrichtungsgegenstände. Überschwemmungsschäden durch Starkregen sind in neueren Verträgen der VGH Versicherungen bereits ohne den Elementarzusatz mitversichert.

Auch ans Auto denken: Teilkaskoversicherung ist unerlässlich

Nicht nur der Hausrat kann bei einem Unwetter zerstört werden. Nach starken Regenfällen mit Überflutung kann plötzlich auch die Garage unter Wasser stehen und das eigene Auto beschädigen. „Der Vermieter kommt dann zwar für die Sanierung der Garage auf, nicht aber für Unwetterschäden am Auto des Mieters“, erklärt Dirk Hillebrecht. Damit im Überschwemmungsfall der Mieter mit seinem gefluteten Garagenfahrzeug nicht selbst hohe Werkstattrechnungen begleichen muss, benötigt er eine Teilkaskoversicherung.

„Ob Schäden in der Wohnung oder am Auto, Mieter sollten in jedem Fall den Zustand ihres betroffenen Eigentums mit Fotos oder Videos festhalten und umgehend die Versicherung informieren“, rät Hillebrecht. „Außerdem ist es unumgänglich, eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände zu erstellen.“

 

Christian Worms
VGH Versicherungen
Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
Tel.: 0511 362- 3808, Fax: 0511 362- 2597
E-Mail: christian.worms@vgh.de
 

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