Gothaer bietet erweiterte Cyber-Police auch für …

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Gothaer bietet erweiterte Cyber-Police auch für Neukunden aus dem Industriesegment

01.10.2018

Gothaer bietet erweiterte Cyber-Police auch für Neukunden aus dem Industriesegment © Gothaer

Gothaer Allgemeine Versicherung AG in der Gothaer Allee 1 in Köln

• Umsatzgrenze für Gewerbekunden steigt von fünf auf zehn Millionen Euro • Neu: Einschluss von Sachschäden, Schäden wegen Unter- und Überspannung, Geldbußen nach EU-DSGVO und BYOD-Geräten • Erweiterte Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist sowie Ausdehnung des Cyber-Diebstahls • Rückblick: Gothaer KMU Studie 2018 zeigte, dass Angst vor Cyber-Angriffen wächst


Der Schutz vor Attacken aus dem Internet wird immer wichtiger. Deshalb erweitert die Gothaer ihr Angebot gleich zweifach: Zum einen öffnet das Unternehmen seine Cyber-Police ab sofort auch für größere Gewerbekunden. Zum anderen steht das Produkt nun auch Neukunden im Industriesegment zur Verfügung. Die Bausteine „Haftpflicht“ und „Eigenschaden“ sind dabei obligatorisch und bilden die Basisabsicherung. Weitere Bausteine wie „Betriebsunterbrechung“, „Bedienfehler“ und „Cyber-Diebstahl“ können optional hinzugewählt werden.

Die Umsatzgrenze für Gewerbekunden wird von bisher fünf auf zehn Millionen Euro Jahresumsatz angehoben. Damit steht die Cyber-Police ab sofort auch größeren Gewerbekunden zur Verfügung, die vor allem vom umfangreichen Deckungskonzept und den weitreichenden Assistance-Leistungen des Modells profitieren. Denn während viele Industriekunden in erster Linie die Kosten einer Betriebsunterbrechung versichern möchten, stehen für Gewerbekunden sofortige Hilfe und IT-Services im Vordergrund, die den durch die Cyber-Attacke verursachten Schaden schnell wieder beheben.

Viele sinnvolle Deckungsverbesserungen
„Auch inhaltlich haben wir das Produkt deutlich weiterentwickelt: Erweitert wird etwa die so genannte Rückwärtsversicherung, die Schäden abgedeckt, deren Ursprung vor Vertragsabschluss liegen, die aber nachweislich erst nach Beginn des Versicherungsschutzes sichtbar werden. Bei der so genannten Nachmeldefrist, die ebenfalls ausgedehnt wird, tritt die Police auch dann noch ein, wenn der Vertrag schon abgelaufen ist. Der Schaden muss während der Vertragslaufzeit verursacht worden sein, wird aber erst nach Vertragsende sichtbar. Darüber hinaus sichert die Cyber-Police nunmehr neben Vermögensschäden auch Sachschäden – wie zerstörte Hardware ab und leistet auch bei Schäden durch Unter- oder Überspannung oder elektromagnetische Störung“ erklärt Frank Huy, Leiter Produktmanagement Komposit Industrie bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. Und auch, wenn durch Datenklau eine Überweisung auf einem falschen Konto gelandet ist, greift der erweiterte Schutz. Mitversichert sind zudem ab sofort auch auf Basis der EU-DSGVO verhängte Bußgelder sowie Schäden etwa im Zusammenhang mit privaten Mobiltelefonen von Mitarbeitern, die mit Wissen des Arbeitgebers dienstlich eingesetzt werden (BYOD).

Umfangreiche Assistance-Leistungen sorgen für schnelle Hilfe
Ein besonderes Highlight besteht in den weitreichenden Assistance-Leistungen, die rund um die Uhr genutzt werden können. Dabei geht es zunächst um eine 24-Stunden-Hotline sowie um die Wiederherstellung von Daten und Programmen: Denn gerade bei der Versicherung von Eigenschäden ist schnelle Hilfe wichtig. Deswegen trägt die Gothaer die Kosten der Hilfsmaßnahmen der ersten 48 Stunden immer – auch dann, wenn sich später herausstellt, dass kein Hackerangriff gegeben war. Den Kunden stehen hierfür spezialisierte Dienstleister zur Verfügung, die im Schadenfall umgehend unterstützen. Dies insbesondere auch für die Krisen- und Public-Relation-Beratung, die Rechtsberatung und für Datenüberwachungs-dienstleistungen.

 

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