CyberDirekt startet Cyber-Akademie für Versicherungsmakler
• CyberDirekt baut Service-Angebot für Versicherungsmakler aus • Start der "Cyber-Akademie" am 1. November • 5 Weiterbildungsstunden sind 2018 möglich
CyberDirekt, die erste digitale Plattform für den Abschluss von Cyber-Versicherungen, präsentiert auf der DKM 2018 erstmalig ein Weiterbildungsangebot für Makler, welche ihr Fachwissen in den Bereichen Cyber-Risiko, Cyber-Prävention und Cyber-Versicherungen erweitern möchten.
Mit dem Start der “Cyber-Akademie” können Versicherungsmakler ihre Kompetenzen im Bereich der Cyber-Versicherung ausbauen. Zum Start des Online-Angebots von CyberDirekt stehen Materialien für die Themengebiete Prävention und Absicherung gegen Cyber-Risiken zur Verfügung. Innerhalb dieser Themengebiete werden alle relevanten versicherungs- und haftungsrechtlichen Aspekte zum Thema “Cyber-Kriminalität” abgedeckt um den Teilnehmern die notwendige Expertise für die Beratung zu vermitteln. Mit der Absolvierung der onlinebasierten Schulungen können die Versicherungsmakler aktuell bis zu 5 Weiterbildungszeitstunden sammeln. Das Fortbildungsangebot ist kostenlos und eine Registrierung kann ganz einfach über die CyberDirekt Plattform unter www.cyberdirekt.de/makler erfolgen.
Die Aktualität des Themas Cyber-Versicherung wurde nicht zuletzt in einer repräsentativen Studie des Digitalverbands Bitkom bestätigt. So beträgt der finanzielle Schaden durch Cyber-Angriffe in Deutschland ca. 55 Mrd EUR pro Jahr. Am schwersten trifft es dabei die kleinen und mittleren Betriebe. In Deutschland gibt es über 3,6 Millionen sogenannte KMUs, mit insgesamt 26 Millionen Arbeitnehmern. Während Großunternehmen eigene IT-Abteilungen und umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen vorhalten, sind KMUs in diesem Bereich oft auf sich alleine gestellt.
An eben diese richtet sich das Angebot des Spezialanbieters für Cyber-Versicherungen: Innerhalb von fünf Minuten können sich Unternehmen über CyberDirekt gegen die Folgen eines Cyber-Angriffs absichern. Der Versicherungsschutz deckt Eigen- und Fremdschäden infolge eines Hacker-Angriffs ab und ist damit auch vor dem Hintergrund der seit dem 25. Mai 2018 gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein sinnvoller Schutz vor Haftungsrisiken. Selbst ungezielt ablaufende Cyber-Attacken auf die Computer-Systeme einer Arztpraxis, Anwaltskanzlei oder eines Steuerberaters können mit dem Verlust von sensiblen Kundendaten einhergehen.