Bei Vollkasko auf Regelung der Neuwertentschädigung …

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Bei Vollkasko auf Regelung der Neuwertentschädigung achten

24.10.2018

Bei Vollkasko auf Regelung der Neuwertentschädigung achten © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Stuttgart

Kommt es nach dem Kauf oder der Erstzulassung eines Autos zu einem Totalschaden oder wird das Fahrzeug gestohlen, dann hilft eine Kfz-Kaskoversicherung mit Neuwertentschädigung. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), rät daher, beim Abschluss der Kfz-Versicherung besonders darauf zu achten, wie die Neu- oder Kaupreiserstattung geregelt ist.


Häufig ersetzt die Kaskoversicherung nach einem Totalschaden oder dem Diebstahl eines Autos nur den Wiederbeschaffungswert. Dabei werden Abnutzung, Alter und Gebrauch des Autos berücksichtigt. Der Kauf eines gleichwertigen Neuwagens ist in einem solchen Fall mit dem Geld von der Versicherung nicht möglich. Einige Kfz-Versicherungen erstatten zwölf Monate, manche – wie zum Beispiel die Württembergische Versicherung – 24 Monate nach dem Kauf oder der Erstzulassung den Neu- oder Kaufpreis eines Wagens bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung.

Wer auch 24 Monate noch zu wenig findet, hat bei der Württembergischen als einem der wenigen Anbieter am Markt, die Möglichkeit, den Schutz um weitere 24 Monate zu verlängern. Der Baustein „Wertausgleich +“ bietet bei einem Totalschaden durch Unfall, Brand oder Totalentwendung eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung bis zu 48 Monaten. Das heißt: Autobesitzer bekommen den vollen Neu- oder Kaufpreis erstattet, wenn ihr Fahrzeug innerhalb von 48 Monaten nach dem Kauf oder der Erstzulassung gestohlen wird oder infolge eines Brandes oder Unfalls einen Totalschaden hat.

Mit den Bausteinen „Wertausgleich +“ für kredit- und eigenfinanzierte Autos und „Wertausgleich“ für geleaste Fahrzeuge erhalten Kunden, die diesen Zusatzschutz abgeschlossen haben, eine Auszahlung für die Wertminderung ihres Fahrzeugs, wenn es aufgrund eines Unfalls oder einer mut- oder böswilligen Handlung Dritter repariert werden muss. Der Wertausgleich ist gestaffelt und beträgt beispielsweise in den ersten zwölf Monaten nach Erstzulassung 12,5 Prozent der Netto-Reparaturkosten. Bei einem Reparaturschaden von 5.500 Euro sind das 687 Euro, die die Versicherung zusätzlich auszahlt.
Die Spezialbausteine sind mit dem PremiumSchutz in der Vollkaskoversicherung der Württembergischen kombinierbar.


KONTAKT
Laura Jopp
Externe Kommunikation

Tel: 0711 662-724668
Fax: 0711 662-824668
Mail: laura.jopp@ww-ag.com  

 

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