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Erklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes - Chancen der Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung nutzen

31.08.2018

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes setzt sich dafür ein, die Chancen der Digitalisierung des Gesundheitswesens verstärkt zugunsten der Patientenversorgung zu nutzen. Dabei ist ein verantwortungsvoller und gesicherter Umgang mit Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Um diese Ziele zu erreichen, ist der Gesetzgeber aufgefordert, die folgenden Rahmenbedingungen zu gestalten:


Digitalisierung und Patientenorientierung
Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist bei sämtlichen Anwendungen sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten der Souverän ihrer Daten sind und bleiben. Sie müssen darüber bestimmen können, wer zu welchem Zeitpunkt auf ihre Daten zugreifen, wer sie ergänzen darf und wem sie sie zur Verfügung stellen möchten. Dies muss auch im Rahmen einer fortschreitenden Digitalisierung einfach und beherrschbar für alle Versicherten anwendbar sein. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Einwilligung der Versicherten in die Nutzung medizinischer Anwendungen vereinfachen möchte. Digitale Versorgungslösungen und Schulungsprogramme sind barrierefrei zu etablieren.

Leistungsstarke Telematikinfrastruktur
Eine wesentliche Voraussetzung für alle digitalen Anwendungen ist eine leistungsstarke und sichere Telematikinfrastruktur (TI). Deshalb muss die zurzeit im Aufbau befindliche TI die zentrale Infrastruktur für das Gesundheitswesen sein. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) hat die Voraussetzungen für den Aufbau der TI zu schaffen. Zukünftige Kernaufgaben liegen in der Zulassung, der Betriebsverantwortung und der Festlegung der notwendigen technischen Standards. Zusätzlich muss sie die Weiterentwicklung der TI als Plattform für weitere Anwendungen und technische Entwicklungen vorantreiben. Die Festlegung fachlichmedizinischer Inhalte und die Ausgestaltung von Anwendungen sind keine Aufgabe der gematik.

Regelungen für die Versicherten durch die Krankenkassen und ihre Verbände
Während die gematik die Vorgaben für Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit aufseiten der TI und der Leistungserbringer vorgibt, sollte die GKV die Vorgaben für die Anwendungen der Versicherten verantworten.

Erweiterungen der TI für innovative Entwicklungen
Durch Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte es ermöglicht werden, dass technische Innovationen, wie neue Authentisierungsverfahren für den Zugang zur TI oder der Wechsel von Hard- auf Software-Konnektoren, kurzfristig genutzt werden können. Damit kann zum einen dem Wunsch der Versicherten zur Nutzung mobiler Geräte Rechnung getragen werden. Zum anderen werden flexiblere und kostengünstigere Lösungen für Leistungserbringende z. B. im Bereich der Pflege ermöglicht.

 

 

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