BdV warnt vor Deckungslücken in der …

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BdV warnt vor Deckungslücken in der Privathaftpflichtversicherung -Versicherte sollten Deckungssumme prüfen

21.08.2018

Die Privathaftpflichtversicherung bietet unverzichtbaren Versicherungsschutz, den ausnahmslos alle besitzen sollten. Obwohl laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts bereits rund 85 Prozent der Haushalte in Deutschland eine Privathaftpflichtversicherung haben, bestehen oft Deckungslücken. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hin.


„Die vereinbarten Versicherungssummen sind häufig viel zu gering. Nur mit mindestens 15 Millionen Euro besteht existenzieller Versicherungsschutz“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Versicherte sollten daher dringend ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls die Deckungssumme erhöhen. Auch ein Tarif- oder Anbieterwechsel kann sich lohnen.

Jede Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, ist ihr zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die gesetzliche Haftpflicht sieht dabei eine in der Höhe unbegrenzte Haftung mit dem eigenen Vermögen vor. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann schwere Sach- oder Personenschäden mit hohen Folgekosten nach sich ziehen und so die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt die gängigen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens ab. „Ebenso wichtig wie der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Deckungssumme“, sagt Boss. Der BdV empfiehlt, die Deckungssumme so hoch wie möglich zu vereinbaren - mindestens jedoch 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Vor allem in älteren Versicherungsverträgen sind oft zu niedrige Deckungssummen vereinbart – teilweise von nur einigen 100.000 Euro. Das kann zu erheblichen Deckungslücken führen. „Alle Versicherten sollten daher ihre Policen auf ausreichende Deckung überprüfen – das gilt auch für andere Haftpflichtverträge wie Haus- und Grundbesitzer- sowie Tierhalterhaftpflichtversicherungen“, rät die Verbraucherschützerin.

Sollte eine zu geringe Deckungssumme vereinbart sein, können Versicherte diese entweder im bestehenden Vertrag erhöhen oder in einen anderen Tarif beziehungsweise zu einem anderen Versicherer wechseln. „Das kann sich unter Umständen auch deswegen lohnen, weil es in den Bedingungswerken der Privathaftpflichtversicherungen in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen gegeben hat“, erläutert Boss. Beispielsweise wurden viele Bedingungswerke um eine Forderungsausfallversicherung ergänzt. Häufig sind mittlerweile auch Schäden an gemieteten beziehungsweise geliehenen Gegenständen mitversichert.

Der BdV hat in seinem Infoblatt – Privathaftpflichtversicherung unter anderem zusammengefasst, worauf bei den Verträgen geachtet werden sollte.

 

PRESSEKONTAKT
Bianca Boss
Bund der Versicherten e. V.
Tel. +49 41 93 - 97 10 0
presse@bundderversicherten.de
www.bundderversicherten.de

 

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