Öffentliche Versicherung Braunschweig mit zusätzlichem Schutz in der privaten Haftpflichtversicherung - Auf Wunsch Neuwertentschädigung für eigenes und fremdes Eigentum
Die Öffentliche Versicherung Braunschweig hat ihren umfangreichen Premium-Tarif für die private Haftpflichtversicherung um eine weitere Leistung ergänzt: Als eines von sehr wenigen Unternehmen bietet der Regionalversicherer ab sofort eine Neuwertentschädigung für fremdes und sogar eigenes Eigentum an.
Sofern der Versicherungsnehmer den zusätzlichen Schutz einschließt, leistet die Öffentliche Versicherung Braunschweig für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert, sofern die beschädigte Sache zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf ist. Die Höchstentschädigung ist dabei auf 2.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Bei Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers leistet die Öffentliche Versicherung Braunschweig darüber hinaus mit dem entsprechenden Tarif die Differenz zum Neuwert, vorausgesetzt, die Sache wurde von einem Dritten beschädigt und dessen Versicherer entschädigt lediglich den Zeitwert. Auch hier gilt, dass die beschädigte Sache zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf sein darf und die Höchstentschädigung auf 2.000 Euro begrenzt ist. Zudem beträgt der Selbstbehalt 150 Euro.
Über diese neue Leistung hinaus bietet die Premium-Variante der privaten Haftpflichtversicherung der Öffentlichen Versicherung Braunschweig unter anderem auch umfassenden Schutz für Auslandsaufenthalte, Schadenersatz bei Forderungsausfall, eine Regulierung von Schäden an geliehenem Eigentum sowie durch deliktunfähige Kinder sowie einen „Rabattretter“ für die Benutzung fremder Kraftfahrzeuge in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen finden Sie unter www.oeffentliche.de/haftpflicht.
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