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Lebensversicherungen: Neue Website informiert über steuerliche Fragen beim Widerruf

21.06.2018

Die Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus Berlin hat die Website steuern-lebensversicherung.de ins Leben gerufen. Sie richtet sich an Versicherungsnehmer und Finanzdienstleister.

Frank Strehlau © bacon pension trust AG

Frank Strehlau

Es ist eine außerordentliche Zahl. Laut Schätzungen können rund 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen, dazu zählen selbstverständlich auch Versicherungsleistungen der betrieblichen Altersvorsorge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind (auch beitragsfrei gestellte und gekündigte), rückabgewickelt werden, da sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Ein erfolgreicher Widerruf führt dann wiederum zur Ausschüttung aller gezahlten Beiträge und Honorare sowie einer Nutzungsentschädigung. „Dieses Geld kann dann mit einer neuen Strategie für die Altersvorsorge angelegt werden. Zugleich wirft ein Widerruf aber auch steuerliche Fragestellungen auf, die es zu berücksichtigen gibt“, sagt Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus Berlin. Das Unternehmen hat eine Alternative in der betrieblichen Altersvorsorge am Markt etabliert und setzt vor allem im Mittelstand das Konzept der pauschal dotierten Unternehmenskasse um.

Die bacon pension trust hat unter Verantwortung einer spezialisierten Steuerberater-Kanzlei dafür die Website www.steuern-lebensversicherung.de ins Leben gerufen und informiert darüber, welche steuerlichen Indikatoren sich auf die Rückabwicklung auswirken. „Wir adressieren mit der neuen Website Versicherungsnehmer als auch Finanzdienstleister, damit diese einfach und sicher erkennen können, welche Auswirkungen Widerruf und Rückabwicklung steuerlich haben können. Das hilft bei der Bewertung des Sachverhalts“, sagt der Volljurist und Steuerexperte Kurt J. Wittmayer, Berater der bacon pension trust AG. „Unser Ziel ist es, dass Verbraucher und Finanzdienstleister letztlich besser verstehen, wie sich eine Rückabwicklung ganzheitlich auswirkt. Dabei spielt das Steuerrecht eben eine entscheidende Rolle.“

Kurt J. Wittmayer und sein Kollege Mario Fuchs, der ebenfalls dem Führungsteam der bacon group angehört, haben zahlreiche einschlägige steuerliche Fragen gesammelt, die im Zusammenhang mit dem Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen auftauchen und diese transparent und nachvollziehbar beantwortet. Die Antworten beruhen in wesentlichen Teilen auf analogen und rechtsmethodischen Vorgaben, die generell die Basis für die Rechtsfindung und Auslegung von Gesetzen bilden.

„Die Rückbeziehung auf die Grundlagen des Steuerrechts ist zwingend, da es aufgrund der Aktualität der Thematik sehr viele steuerliche Behandlungen, bezogen auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen gibt, in denen noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt. Nach Schätzungen werden die ersten Urteile frühestens ab 2019 erwartet. Die Urteilskette wird sich bis ca. 2023 hinziehen. Erst dann werden auch diverse Einzelfallsituationen geklärt und entschieden sein“, betont Mario Fuchs. Daher komme einem Informationsangebot wie dem von www.steuern-lebensversicherung.de eine besondere Rolle zu. „Wir wollen, dass Versicherungskunden und Finanzdienstleister mehr wissen und sich daher besser mit dem Thema des Widerrufs auseinandersetzen können. Dazu gehören beispielsweise Fragen, ob bei gekündigten, und manchmal auch bei ausgelaufenen Verträgen, Steuern einbehalten werden, wie ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nach einer Rückabwicklung behandelt wird oder auch in welcher Höhe der zugeflossene steuerpflichtige Anteil aus dem Widerruf versteuert werden muss.“

Die bacon pension trust arbeitet mit MOTION8 (www.motion8.de) zusammen, einem unabhängigen Experten für die Rückabwicklung von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen. Derzeit betreut MOTION8 ein Rückabwicklungsvolumen von circa 150 Millionen Euro und arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis mittels eines Honorars auf den reinen Kundenvorteil, also dem Differenzbetrag, den der Kunde mehr im Vergleich zu einer Kündigung seiner Verträge erhält. Dennis Potreck, Geschäftsführer MOTION8, sagt: „Der Service der bacon pension trust ist hochrelevant für eine erste individuelle und persönliche Einschätzung von Finanzdienstleistern zu Steuerfragen bei Rückabwicklungen von ineffektiven Lebens- und Rentenversicherungen. Deswegen stellen wir unseren Partnern die wertvollen Zugänge zu der Wissensdatenbank auf der Webseite www.steuern-lebensversicherung.de kostenfrei zur Verfügung und sind begeistert über die dahinterliegende Kompetenz der bacon pension trust.“

 

Pressekontakt
bacon pension trust ag
Frank Strehlau, CEO
Telefon: +49 30 610818100
E-Mail: info@bacon-pension-trust.ag
Internet: www.bacon-pension-trust.ag

 

 

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