Wer zahlt, wenn… … der Blitz …

Wer zahlt, wenn… … der Blitz einschlägt?

25.05.2018

Wer zahlt, wenn…  … der Blitz einschlägt? © Gothaer

Gothaer Allgemeine Versicherung AG in der Gothaer Allee 1 in Köln

• Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden am Gebäude • Hausratversicherung springt bei Schäden an der Einrichtung ein


Deutschland steht ein echtes Sommer-Wochenende bevor: Meteorologen gehen davon aus, dass das Thermometer in einigen Teilen Deutschlands am Samstag und Sonntag sogar die 30-Grad-Marke übersteigt. Doch mit der Hitzewelle geht auch eine steigende Unwettergefahr inklusive schwerer Gewitter einher. Jährlich schlagen in Deutschland etwa eine halbe Millionen Blitze ein und richten teils hohe Sachschäden an. Aber wer zahlt eigentlich, wenn der Blitz einschlägt?

Die gewaltige Energie von Blitzen kann gravierende Schäden an Mauerwerk und Fassade verursachen. Wenn die Spannung nicht durch einen Blitzableiter ins Erdreich abgeleitet wird, können Risse und Bruchstellen entstehen, die die Statik des Gebäudes so massiv beeinträchtigen, dass es im schlimmsten Fall nicht mehr gefahrlos bewohnt werden darf. Die notwendige Beseitigung der Schäden kann horrende Kosten bis hin zum finanziellen Ruin der Hausbesitzer nach sich ziehen.

Gerade für Eigenheimbesitzer unverzichtbar: eine Wohngebäudeversicherung
Verbraucher können sich für diese Fälle mit einer Wohngebäudeversicherung absichern. „In unseren Tarifen sind unter anderem Schäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer, worunter auch Blitzeinschläge fallen, gedeckt“, sagt Florentin Bub, Sprecher der Gothaer Versicherung. Zwar handelt es sich bei der Wohngebäudeversicherung nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, gerade als Hausbesitzer sollte man aber auf keinen Fall auf diesen Schutz verzichten. Bub erklärt: „Die die Wohngebäudeversicherung leistet beispielsweise auch, wenn eine Familie aufgrund von Sanierungsarbeiten nach einem Schadenfall vorrübergehend ins Hotel ziehen muss.“
Die Gothaer hat erst kürzlich neue Tarife in der Wohngebäudeversicherung vorgestellt, die von dem unabhängigen Rating-Institut Morgen & Morgen bereits mit der höchsten Bewertung ausgezeichnet wurden.

Hausratversicherung leistet bei Schäden am Inventar
Doch nicht nur das Gebäude, auch die Einrichtung kann durch ein Gewitter beschädigt werden. Sollte der Blitz über Stromleitungen in Fernseher oder Computer einschlagen, springt die Hausratversicherung ein. In vielen Versicherungen, so auch bei der Gothaer, sind gewöhnlich auch Überspannungsschäden enthalten. Verbraucher sollten jedoch darauf achten, die Entschädigungsgrenzen ausreichend hoch anzusetzen. Bei der Hausratversicherung der Gothaer sind Überspannungsschäden ab der Produktlinie Plus bis zur Versicherungssumme abgesichert. Grundsätzlich sollten Verbraucher ihre elektronischen Geräte bei Gewitter allerdings vom Stromnetz trennen, insbesondere bevor sie das Haus verlassen. Für verlorene Daten zahlt die Hausratsversicherung jedoch im Allgemeinen nicht: Schlägt der Blitz in die Festplatte des Computers ein, gibt es zwar Geld für das Bauteil, wichtige Dokumente und Fotos sind aber unter Umständen verloren. Hier bietet die Gothaer einen besonderen Mehrwert: Sind Daten und Programme verloren gegangen oder beschädigt, werden in der Produktlinie Plus der Gothaer Hausratversicherung die Kosten für die Wiederherstellung und Wiederbeschaffung bis zu zwei bzw. drei Prozent der Versicherungssumme ersetzt.


Ihr Ansprechpartner       
Florentin Bub
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: 0221/ 308-34532
Telefax: 0221/ 308-34530
E-Mail: florentin_bub@gothaer.de

 

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