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Wenn’s beim Abschleppen kracht - ARAG Experten informieren über Vorschriften und Regeln beim Abschleppen

15.05.2018

Wenn’s beim Abschleppen kracht - ARAG Experten informieren über Vorschriften und Regeln beim Abschleppen © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Wer mit dem Fahrzeug liegenbleibt und abgeschleppt werden muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder er ruft den Abschleppdienst oder einen netten Menschen zu Hilfe. Während das professionelle Abschleppunternehmen nicht ganz billig ist, ist die private Pannenhilfe nicht ganz ungefährlich und es gibt viele Vorschriften zu beachten. Die ARAG Experten klären auf:


Abschleppen zur nächsten Werkstatt
Was beim privaten Abschleppen zu beachten ist, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 15a. Danach gilt: Beim Abschleppvorgang darf auf keinen Fall auf eine Autobahn aufgefahren werden. Und wer auf der Autobahn selbst liegenbleibt, muss umgehend zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden und die Autobahn verlassen. Danach heißt das Ziel: Nächstgelegene Werkstatt. Wer sich zum Lieblingsschrauber ziehen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Der Abschleppvorgang
Beide Fahrzeuge müssen beim Abschleppen die Warnblinkanlage einschalten. Ist dies beim Pannenfahrzeug nicht möglich, weil die Batterie leer oder defekt ist, muss ein professionelles Abschleppunternehmen gerufen werden. Die ARAG Experten raten, dass der erfahrenere Fahrer das Pannenfahrzeug zieht, denn von dessen Umsicht hängt es ab, wie glimpflich der Abschleppvorgang ausgeht. In einem konkreten Fall zog ein unerfahrener 18-Jähriger den Wagen seines Vaters. Das Abschleppen endete mit einem teuren Blechschaden, weil der junge Mann gleich zweimal zu heftig auf die Bremse trat, so dass der Vater im Pannenfahrzeug keine Chance hatte, zu reagieren (Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 3749/16). Den abgeschleppten Wagen darf sogar ein mindestens 15-jähriger Jugendlicher lenken. Einen Führerschein benötigt man dafür nicht. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung während des Abschleppens gibt es nicht. Die ARAG Experten raten jedoch, nicht schneller als 40 Stundenkilometer zu fahren.

Seil oder Stange?
Mehr Sicherheit bietet eindeutig die Abschleppstange, da mit ihr Auffahrunfälle vermieden werden können. Ein Vorteil des Seiles ist hingegen, dass es platzsparend im Auto mitgeführt werden kann. Allerdings warnen die ARAG Experten: Wenn mit einem Seil abgeschleppt wird, müssen die Bremsen des Pannenfahrzeugs intakt sein. Zudem muss eine farbige Fahne am Seil oder an der Stange angebracht werden, damit kein anderes Fahrzeug versucht, zwischen dem Abschleppgespann einzuscheren.

Wo ist die Abschleppvorrichtung?
Wer nicht auf den ersten Blick erkennen kann, wo Seil oder Stange befestigt werden, sollte einen Blick ins Bedienhandbuch des Fahrzeugs werfen. Dort kann man nachlesen, wo sich die Abschleppvorrichtung befindet. Vor allem bei modernen Autos ist oft nur noch ein Gewinde vorhanden. Dann benötigt man nicht nur Abschleppstange oder -seil, sondern auch eine mobile Öse, die in das Gewinde eingeschraubt wird. Sie befindet sich in der Regel beim Bordwerkzeug. Ohne diese Öse muss ein Abschleppdienst gerufen werden.

 

 

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