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Stellungnahme von ottonova zur Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale im Hinblick auf die Bewerbung telemedizinischer Fernbehandlung

04.05.2018

Deutschlands erste komplett digitale Krankenversicherung spricht sich für eine Klärung der uneindeutigen Rechtslage bei ärztlichen Fernbehandlungen zum Wohle von Patienten und Ärzten aus.


Der Krankenversicherungsanbieter ottonova wehrt sich gegen eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt a. M. e.V (Wettbewerbszentrale) im Hinblick auf die Bewerbung der telemedizinischen Fernbehandlung. Als erste Krankenversicherung hat das Münchner Unternehmen seinen Versicherten deutschlandweit die ärztliche Sprechstunde per Video-Konsultation als sinnvolle Alternative zum physischen Arztbesuch im Rahmen seines innovativen Servicespektrums ermöglicht. 


Die ärztliche Fernbehandlung erfolgt für ottonova-Versicherte in Kooperation mit dem Schweizer Anbieter eedoctors durch erfahrene, in der Schweiz zugelassene und ansässige Ärzte. Versicherte von ottonova können diesen Service über die ottonova App wahrnehmen, die jedem Kunden zur Verfügung steht. In der Schweiz ist die ärztliche Fernbehandlung seit Jahrzehnten fest etabliert und inzwischen erprobter, unangefochtener und mit Erfolg praktizierter Bestandteil des Gesundheitswesens. 

„Mit der Fernbehandlung haben wir für den deutschen Gesundheitsmarkt eine überfällige Innovation angestoßen“ erklärt Dr. med. Roman Rittweger, CEO und Gründer von ottonova. „Dabei haben wir nicht nur besonderen Wert auf die rechtliche Zulässigkeit gelegt, sondern vor allem auf eine verantwortungsvolle und hochqualitative Patientenversorgung.“

Auch deutsches Standesrecht, das die ausschließliche bzw. die ärztliche Erstberatung mittels einer telemedizinischen Sprechstunde bislang nicht gestattet, steht der von ottonova angebotenen Praxis nicht entgegen, da es sich nicht auf in der Schweiz ansässige, praktizierende Ärzte erstreckt. 

Die Werbung für telemedizinische Video-Konsultation wäre nach Rechtsauffassung von ottonova, die ebenfalls auf einem umfangreichen, vorab eingeholten rechtsmedizinischen Gutachten basiert, nur dann unzulässig, wenn die Art der angebotenen Fernbehandlung selbst unzulässig wäre.

ottonova fordert Rechtssicherheit zugunsten von Patienten und Ärzten 

Die standesrechtliche Einschränkung der telemedizinischen Behandlungsform wird von vielen deutschen Ärzten inzwischen für unnötig und überholt gehalten. Ihre Aufhebung steht beim Deutschen Ärztetag, der vom 8. bis 11. Mai in Erfurt stattfindet, auf der Tagesordnung. In Baden-Württemberg starteten dieses Jahr zudem die ersten Pilotprojekte, die die ärztliche Erstbegutachtung per Telemedizin ermöglichen; andere Bundesländer stehen in den Startlöchern.

Zum Wohle der Patienten und der gesamten Ärzteschaft fordert ottonova den Deutschen Ärztetag auf, die telemedizinische Fernbehandlung als moderne, zukunftsweisende Option der ärztlichen Beratungs- und Behandlungstätigkeit anzuerkennen und damit auf sichere, standes- und versicherungsrechtliche Grundlagen zu stellen. Patienten, Versicherte und Ärzte fordern die Fernbehandlung schon heute als komplementäre Form der ärztlichen Beratungsleistungen. Sie kann eine Alternative zu persönlichen Untersuchungen bieten, insbesondere in Bagatellfällen oder wenn kein Hausarzt – zeitlich oder räumlich – erreichbar ist. Zudem senkt sie für viele Patienten die Zugangsschwelle zu einer oft notwendigen ärztlichen Konsultation. Somit entlastet die Fernbehandlung Patienten und Ärzte gleichermaßen und bietet erhebliches Einsparungspotenzial für das kostenintensive deutsche Gesundheitswesen. 

„Innovation braucht immer Vorreiter“, ist Dr. Rittweger überzeugt. „Diese Rolle hat im deutschen Gesundheitswesen oft die private Krankenversicherung inne und sie gehört zum Selbstverständnis von ottonova.“

 

Pressekontakt:
Zucker.Kommunikation GmbH
Team ottonova

Telefon: 030 / 247 587-0
Mail: ottonova@zucker-kommunikation.de

 

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