Man muss gar kein „Prozesshansel“ sein …

Man muss gar kein „Prozesshansel“ sein … Immer mehr Rechtsstreitigkeiten in Deutschland - Rechtsschutzversicherung schützt vor Kostenfallen

14.05.2018

Es kann jeden treffen: Alle vier Sekunden beginnt in Deutschland ein Rechtsstreit. Ob es eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist, ein Verkehrsunfall mit strittigem Verschulden oder ein Streit mit dem Vermieter – niemand ist vor Rechtsstreitigkeiten mit teils hohen finanziellen Risiken gefeit. Da ist es in jedem Falle ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Denn der Jahresbeitrag liegt häufig schon unter dem Stundenhonorar eines Anwaltes.

Die Rechtsschutztarife der IDEAL wurden gerade neu strukturiert und noch besser auf die Kundenbedürfnisse abgestimmt. Das war dem Handelsblatt in einem aktuellen Vergleich von Rechtsschutzversicherungen die Note „sehr gut“ wert.

Die Deutschen stehen ja im Ruf, auch kleine Streitigkeiten schnell vor Gericht auszutragen. Diesen Ruf haben sie wohl zu Recht, wie aus dem „Streitatlas 2017“ der Advocard-Versicherung hervorgeht. 1,7 Millionen Rechtsstreitigkeiten hat diese ausgewertet und dabei festgestellt, dass es im Jahr 2016 rund 25,1 Streitfälle pro 100 Einwohner gab, 2,8 Prozent mehr als bei der vorherigen Erhebung im Jahr 2014. Das bedeutet: Ein Viertel der Deutschen war 2016 in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Und viele Gerichtsprozesse dauern immer länger. Die Zahl der Streitfälle mit einer Länge von mehr als zwölf Monaten – insgesamt 43,7 Prozent – stieg um vier Prozentpunkte an. In einem Drittel der gesamten Fälle ging es um Streitwerte von mehr als 2.000 Euro.

Auch worüber sich die Deutschen streiten, macht die Erhebung deutlich: Zu 40,1 Prozent liegen die Streitursachen im privaten Bereich. Dabei liegen Scheidungs- und Trennungsfälle auf Platz 1 mit 31,4 Prozent, gefolgt von Erbstreitigkeiten mit 25,3 Prozent. Konfliktstoff birgt ebenfalls das Thema Urlaub: In 15,7 Prozent der privatrechtlichen Fälle geht es um Reisemängel.

Eine weitere Ursache für Streit liegt im Straßenverkehr. 27,9 Prozent aller Streitfälle stammen aus diesem Bereich. Weiteres Konfliktpotenzial bergen Arbeitsrecht (13,4 Prozent der Fälle), Wohnrecht (11,2 Prozent) sowie Behörden und Finanzen (7,5 Prozent).

Während also das Risiko, von einem Rechtsstreit betroffen zu werden, steigt, ist zugleich vielen Bürgern unklar, welche Kosten im Ernstfall auf sie zukommen können. Gut drei Viertel schätzen die Höhe der Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren und möglicher Sachverständigenkosten viel zu niedrig ein, wie eine Forsa-Umfrage für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergab. Tatsächlich ist es für den Laien sehr schwierig, vor allem die Höhe der Anwaltshonorare einzuschätzen. Diese sind zwar gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und entsprechende Gebührentabellen geben vor, wie hoch die einzelnen Gebühren bei welchem Gegenstandswert sind. Die Berechnung ist jedoch so kompliziert, dass Otto Normalverbraucher da kaum durchsteigt.

Rechtsanwälte sind zudem nicht an das RVG gebunden. Sie können auch mit ihrem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung schließen, zum Beispiel eine Stundenvergütung oder ein Pauschalhonorar. Aber selbst bei einer Vergütung nach gesetzlicher Regelung kann das Honorar von Anwalt zu Anwalt im außergerichtlichen Bereich variieren. Bei außergerichtlichen Einigungen bestimmen die Rechtsanwälte im Rahmen des Ermessens die Höhe ihrer Geschäftsgebühr nämlich selbst.

In folgendem Beispiel aus der Praxis macht der GDV deutlich, wie hoch sich Kosten summieren können bei einem Fall, der so oder so ähnlich häufig vor deutschen Gerichten landet: Ein Lkw war Uwe P. auf seinen Pkw aufgefahren. Die Folgen: ein Totalschaden und eine Beinverletzung. Doch die Haftpflichtversicherung des Lkw-Fahrers sah den Fall anders, schrieb dem Autofahrer eine Teilschuld zu und wollte nur 50 Prozent des Schadens regulieren. Für Uwe P. blieb nur der Klageweg – Kosten für Anwalt und Sachverständige inklusive. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 25.000 Euro festgesetzt. Daraus ergaben sich bereits in der ersten Instanz Kosten in Höhe von 6.800 Euro plus 1.500 Euro für ein Sachverständigengutachten. Bei einer Berufung hätte sich das Kostenrisiko für Uwe P. auf über 13.000 Euro erhöht. Diese Kosten hätte Uwe P. zur Hälfte selbst tragen müssen, da er vor Gericht teilweise unterlag. Doch Uwe P. hatte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die alle Kosten übernahm.

Angesichts derartiger Risiken und der Häufigkeit, mit der die Deutschen in Rechtsstreitigkeiten involviert sind, ist es schwer nachvollziehbar, dass im Jahr 2017 nur ein knappes Viertel aller Deutschen über eine Rechtsschutzversicherung verfügte. Diese übernehmen üblicherweise die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines Versicherten, die Gerichtskosten, Zeugengelder, gerichtliche Sachverständigenhonorare, die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie tragen muss, und schließlich die Kosten für ein außergerichtliches Mediationsverfahren.

In einem aktuellen Vergleich von 25 Versicherern, den das Analysehaus Franke und Bornberg für das Handelsblatt angestellt hat, lag der Preis bei den besten Tarifen für einen Musterkunden je nach Leistungsumfang zwischen 195 und 488 Euro jährlich. Rechtsschutzversicherungen sind üblicherweise modular aufgebaut. Man kann wählen, welchen Bereich – Beruf, Verkehr etc. – man rechtlich absichern möchte. Entsprechend können Preis und Leistungsumfang schwanken.
 

 

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