DSGVO für Vermittler

DSGVO für Vermittler

22.05.2018

DSGVO für Vermittler

Norman Wirth

Die DSGVO tritt in Kraft. Vermittler müssen viel beachten. Wirth - Rechtsanwälte hat hierfür mit einem spezialisiertem Netzwerk ein effizientes und preiswertes Do-It-Yourself-Datenschutztool für Vermittler entwickelt


Die bereits 2016 vom EU-Parlament beschlossene Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft. Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 25.05.2018 unmittelbar. Mit dieser Verordnung wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und auch öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Sie gilt also auch für die gesamte Versicherungs- und Finanzbranche.

Rechtsanwalt Norman Wirth, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter schätzt ein: „Viele Unternehmen haben bisher versäumt, die geforderten Änderungen in ihren Abläufen vorzunehmen und die notwendigen Dokumentationen zu erstellen. Aber nichts tun ist keine Option, schon wegen der drohenden Abmahngefahren und behördlichen Sanktionen. Eine sachgerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung ist mit überschaubarem administrativem und zeitlichem Aufwand möglich, um sich DSGVO-konform aufzustellen.“

Als Minimalanforderungen zum Nachweis der Einhaltung der DSGVO werden auch folgende Dokumente benötigt:

  1. Datenschutzinformation (Damit werden Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit und den Kunden erfüllt. Auf einer vorhandenen Website wird in einer klar verständlichen Sprache erläutert, wie datenschutzkonform mit allen personenbezogenen Daten umgegangen wird.)
  2. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Für bestimmte Verarbeitungsvorgänge, bzw. bestimmter besondere Kategorien von Daten, wie Gesundheitsdaten, wird eine solche ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten benötigt.)
  3. Datenschutzkonzept (Mit einem solchen, dokumentierten Konzept kommt man der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gegenüber Behörden oder Betroffenen nach und zeigt auf, wie das eigene Unternehmen die geltenden Datenschutzbestimmungen umsetzen.)
  4. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, inkl. Auftragsverarbeitungsverzeichnis und Risikobewertung (Das ist letztlich ein Bestandteil des Datenschutzkonzeptes, in denen jeder datenschutzrelevanter Geschäftsprozess auf Konformität mit den DSGVO-Vorgaben geprüft wird.)
  5. Übersicht über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die sogenannten TOMs (Diese Übersicht beschreibt die tatsächliche Umsetzung des Datenschutzes in ihrem Unternehmen.)
  6. Datensicherheitskonzept (Das Datensicherheitskonzept bezieht sich auf die technische und organisatorische Sicherheit der personenbezogenen Daten und beinhaltet die IT-Richtlinie und diverse Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter.)
  7. Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit (Alle Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit in Sinne der DSGVO verpflichten.)

Zudem müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten und zum Datenschutz schulen. Nicht zuletzt muss natürlich nicht nur auf dem Papier alles stimmen, sondern es müssen die erforderlichen technisch–organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden. Welche das sind, ist individuell zu klären. Das beginnt bei sicheren Passwörtern auf allen Computern und Diensthandys und geht eventuell bis hin zum Wechsel des Cloud-Anbieters.

Wirth-Rechtsanwälte hat gemeinsam mit einem hochspezialisierten Team von Netzwerkpartnern ein EdV-gestütztes, onlinebasiertes Tool für Vermittler entwickelt, mit dem eine Abarbeitung der DSGVO-Vorgaben erfolgen kann. Diese Lösung basiert auf insgesamt 3 Stufen und ist auf www.vermittler-datenschutz.de  zu finden.

 

 

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