Ärztetag spricht sich für Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes als Erstbehandlung im deutschen Gesundheitswesen aus - Münchner Versicherung ottonova unterstreicht Vorreiterstellung
Das oberste Entscheidungsgremium der deutschen Ärzteschaft hat sich beim 121. Ärztetag 2018 in Erfurt für eine Aufhebung des Fernbehandlungsverbot ausgesprochen. Das Münchner Versicherungsunternehmen ottonova ermöglicht seinen Versicherten den digitalen Arztbesuch bereits seit Sommer 2017 und unterstreicht damit seine Vorreiterstellung im deutschen Gesundheitswesen.
Mit der Entscheidung des Ärztetages, das Fernbehandlungsverbot zu kippen, ändert sich für die Versicherten der ottonova nichts. Bereits seit Sommer 2017 ermöglicht das Münchner Versicherungsunternehmen die telemedizinische Fernbehandlung als Alternative zum physischen Arztbesuch an und ist damit die erste Versicherung in Deutschland, die diesen Service als festen Bestandteil in sein Leistungsspektrum aufgenommen hat. Durch die Aufhebung des Verbotes wird ottonova ihr Servicespektrum entsprechend in Deutschland ausbauen.
„Wir freuen uns, dass der Ärztetag die Telemedizin als moderne Option anerkennt und sie damit auf sichere, standes- und versicherungsrechtliche Grundlagen stellt. Wir rufen die Länder auf, dies nun zügig auf Länderebene umzusetzen“, kommentiert Dr. Roman Rittweger, CEO und Gründer von ottonova, die Entscheidung des Ärztetages. „Die Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes zeigt uns, dass wir mit unseren Ideen und Innovationen auf dem richtigen Weg und maßgeblich daran beteiligt sind, die Digitalisierung und Modernisierung der Krankenversicherung in Deutschland voranzutreiben.“
Bei ottonova funktioniert der digitale Arztbesuch in Kooperation mit dem Schweizer Unternehmen eedoctors. Vollversicherte der ottonova können sich mittels der App von erfahrenen, in der Schweiz zugelassenen Ärzte beraten lassen. In der Schweiz ist die ärztliche Fernbehandlung seit Jahrzehnten fest etabliert und inzwischen erprobter, unangefochtener und mit Erfolg praktizierter Bestandteil des Gesundheitswesens.
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