Arbeitnehmer sollten Jahresmeldung prüfen

Arbeitnehmer sollten Jahresmeldung prüfen

16.05.2018

Arbeitnehmer sollten Jahresmeldung prüfen © uniVersa

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Bis spätestens Ende April sollten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung erhalten haben. Darin werden unter anderem die Beschäftigungsdauer und der Bruttojahresverdienst für 2017 bestätigt.


Dieser ist nicht nur für die spätere gesetzliche Rente wichtig, sondern auch für die staatlich geförderte Riesterrente. Die volle Förderung erhält nur, wer in diesem Jahr vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoverdienstes abzüglich der staatlichen Zulagen spart, erklärt die uniVersa. Deshalb sollte man den Sozialversicherungsnachweis jährlich prüfen und seine Riesterrente entsprechend anpassen. Zum 1. Januar hat sich die jährliche Grundzulage von 154 auf 175 Euro erhöht. Pro kindergeldberechtigtem Kind gibt es 185 Euro dazu, bei ab 2008 Geborenen sogar 300 Euro. Der Mindesteigenbetrag beträgt unverändert 60 Euro jährlich.

 

Pressekontakt:

Stefan Taschner
Telefon: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
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90489 Nürnberg

Internet: www.universa.de

 

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Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

 

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