Württembergische startet neue Pflegetagegeldversicherung

Württembergische startet neue Pflegetagegeldversicherung

12.04.2018

Württembergische startet neue Pflegetagegeldversicherung © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Stuttgart

Mit steigender Lebenserwartung wächst die Wahrscheinlichkeit, im Alter zum Pflegefall zu werden. Obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung Anfang 2017 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz reformiert wurde, ist die gesetzliche Absicherung nur eine Art „Teilkaskoversicherung“, die nicht alle Kosten deckt. Eine private Vorsorge für das Pflegefallrisiko ist daher weiterhin ratsam. Die Württembergische Krankenversicherung AG erweitert mit dem Pflegetagegeld Komfort aktuell ihre Produktpalette um ein zusätzliches Angebot in der privaten Pflegezusatzversicherung.


Rund drei Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland, Tendenz steigend. Obwohl die gesetzlichen Leistungen infolge der Reform teilweise deutlich besser geworden sind, reicht das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für die Versorgung im Pflegeheim oder zu Hause oftmals nicht aus. Eine private Pflegetagegeldversicherung ist eine wertvolle Ergänzung und schützt vor den finanziellen Folgen im Pflegefall.

Die Württembergische Krankenversicherung bietet mit ihrer leistungsstarken Pflegetagegeldversicherung PremiumPlus (PTPU) seit einigen Jahren einen wiederholt von namhaften Rating-Agenturen und Fachmedien ausgezeichneten Tarif. Jetzt hat das Unternehmen eine weitere Pflegetagegeldversicherung auf den Markt gebracht: das Pflegetagegeld Komfort (PTKU). Der Tarif richtet sich insbesondere an die Zielgruppe 50+ und bietet ein überzeugendes Preis-Leistungsverhältnis.

Beide Tarife leisten bereits ab Pflegegrad 1. In beiden Fällen gilt der Versicherungsschutz weltweit, sodass auch Kunden, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, auf den Schutz des Tarifs zählen können. Zudem bietet die Württembergische bei beiden Tarifen die Serviceleistungen Pflegeplatzvermittlung und Wohnraumberatung über Kooperationspartner an.

Ein Unterschied zwischen den Tarifen ist die Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit: Diese greift beim PTPU bereits ab Pflegegrad 2, beim PTKU ab Pflegegrad 5. Außerdem wird beim PTKU auf eine Einmalzahlung bei Eintritt des Pflegefalls verzichtet. Beim PTPU dagegen erfolgt bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 eine Einmalzahlung in Höhe des dreißigfachen Tagessatzes.

Auch bei den Erstattungssätzen gibt es Unterschiede: Im ambulanten und im stationären Bereich beträgt der Erstattungssatz beider Tarife bei Pflegegrad 1 jeweils 5 Prozent des vereinbarten Tagegeldes. Der PTKU konzentriert sich darüber hinaus vor allem auf die Absicherung der höheren Pflegegrade. Im ambulanten Bereich liegen die Erstattungssätze beim PTKU deshalb bei den Pflegegraden 2 bis 4 bis zu 15 Prozentpunkte niedriger als beim PTPU. Bei Pflegegrad 5 beträgt der ambulante Erstattungssatz jedoch sowohl beim PTPU als auch beim PTKU 100 Prozent. Im stationären Bereich liegt der Erstattungssatz beim PTPU bereits ab Pflegegrad 2 und beim PTKU ab Pflegegrad 3 bei 100 Prozent. So ist eine bedarfsgerechte Vorsorge für den Fall der stationären Pflege sichergestellt.

Die beiden Tarife sind kombinierbar, wobei insgesamt bis zu 150 Euro Tagegeld vereinbart werden können. Auch ein Wechsel vom einen zum anderen Tarif ist möglich: vom PTPU in den PTKU ohne Gesundheitsprüfung und vom PTKU in den PTPU mit Gesundheitsprüfung.

Dr. Gerd Sautter, Vorstand Württembergische Krankenversicherung AG: „Grundsätzlich gilt: Wer sich schon in jungen Jahren für eine private Pflegevorsorge entscheidet, zahlt deutlich weniger Beitrag. Wir empfehlen unseren Kunden generell unseren leistungsstarken PremiumPlus-Tarif. Später Entschlossene erhalten nun mit unserem neuen Komfort-Tarif eine Alternative für eine solide Pflegeabsicherung mit gutem Preis-Leistungsverhältnis.“

 

KONTAKT
Laura Jopp
Externe Kommunikation

Tel: 0711 662-724668
Fax: 0711 662-824668
Mail: laura.jopp@ww-ag.com

 

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