Virtueller Autoschlüssel muss sicher sein
· Allianz stellt Anforderungskatalog für Virtuellen Schlüssel vor · Totaldiebstahl muss für Kunden weiterhin nachweisbar sein · Nur der nicht kopierbare Virtuelle Schlüssel ist sicher
Die Heizung von unterwegs regeln, schnell eine Überweisung per App tätigen – das Smartphone ist längst mehr als ein Gerät zum Telefonieren und Nachrichtenschreiben. Musik hören, SMS vorlesen lassen – auch im Auto sind alle Geräte vernetzt. Im nächsten Schritt wird das Smartphone jetzt zum Autoschlüssel. Der Fahrer öffnet und startet das Fahrzeug künftig über die App, der Schlüssel wird virtuell.
Das ist komfortabel, birgt aber auch Risiken.Wie steht es beispielsweise um die Datensicherheit, was passiert, wenn das System gehackt wird? Auch für die Versicherung wirft diese Technik viele Fragen auf, insbesondere im Falle eines Totaldiebstahls. Bisher reicht der Kunde für die Regulierung den vollständigen Schlüsselsatz bei der Versicherung ein. Dies gilt grundsätzlich auch für den Virtuellen Fahrzeugschlüssel. Kein Kunde wird dem Versicherer im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sein Smartphone zuschicken wollen. Er muss deshalb jeden Berechtigten nennen, der zum Zeitpunkt der Totalentwendung im Besitz eines Virtuellen Schlüssels war, und einen Nachweis über die Löschung der Berechtigung vorlegen. „Wir müssen sicherstellen, dass wir unsere Kunden bei einem Totaldiebstahl auch bei der Verwendung Virtueller Schlüssel komplikationslos
entschädigen können. Deshalb fordern wir verbindliche Standards für den Virtuellen Schlüssel“, sagt Jochen Haug, Schadenvorstand der Allianz.
Virtueller Fahrzeugschlüssel darf nicht kopierbar sein
Die Experten des Allianz Zentrum für Technik (AZT) haben deshalb Anforderungen an die Gestaltung des Virtuellen Schlüssels formuliert, die ein Leitfaden für die Systemauslegung und zugleich offen für unterschiedliche technische Lösungen sind. „Der Kunde muss dem Virtuellen Schlüssel vertrauen können. Das geht nur, wenn Datensicherheit garantiert ist. Das heißt, der Schlüssel darf zum Beispiel nicht kopierbar sein“, sagt Christoph Lauterwasser, Leiter des AZT. „Außerdem brauchen wir im Falle eines Totaldiebstahls einen transparenten Überblick, wer wann für welchen Schlüssel berechtigt wurde.“