"Versicherung für Leihboote" - Verbraucherfrage der …

"Versicherung für Leihboote" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

26.04.2018

"Versicherung für Leihboote" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung © ERGO Group AG

ERGO Düsseldorf

Karl M. aus Oberstdorf: Wir möchten uns im Urlaub gerne ein Boot ausleihen. Brauchen wir dafür eine spezielle Versicherung?


Tanja Cronenberg, Versicherungsexpertin von ERGO:
Für alle Schäden, die eine Person im Alltag an Dritten verursacht, kommt grundsätzlich die Privat-Haftpflichtversicherung auf. Dazu zählen auch Schäden, die ein Hobbykapitän mit geliehenen Wasserfahrzeugen bis zu einer Motorstärke von 75 kW, zum Beispiel einem kleinen Motorboot, verursacht. Rammt er versehentlich mit seinem Gefährt ein anderes Boot, ist dies in der Regel abgesichert. Möchten sich Urlauber ein motorisiertes Boot oder einen Jetski mit einer Motorstärke von über 75 kW ausleihen, ist bei vielen Vermietern außerdem bereits eine entsprechende Wassersporthaftpflichtversicherung im Mietpreis inbegriffen oder gegen Aufpreis zu erhalten. Ist dies nicht der Fall, benötigt der Hobbykapitän eine eigene. Eine Auskunft darüber gibt der Bootsvermieter. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich auch vorher bei seinem Versicherer informieren, welche Schäden im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

 

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Dr. Claudia Wagner
Tel. 0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de

 

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