PKV-Tarife im Detail untersucht: uniVersa von …

PKV-Tarife im Detail untersucht: uniVersa von ascore siebenmal ausgezeichnet

21.03.2018

PKV-Tarife im Detail untersucht: uniVersa von ascore siebenmal ausgezeichnet © uniVersa

uniVersa

Die ascore Das Scoring GmbH hat ihr Bewertungsverfahren für die private Krankenversicherung (PKV) überarbeitet und um zusätzliche Kriterien erweitert. In der Vollversicherung werden jetzt bis zu 72 Leistungskriterien untersucht und in den Kategorien Top-, Komfort- und Grundschutz bewertet.


Die uniVersa konnte in allen Kategorien überzeugen und erhielt viermal das Prädikat „ausgezeichnet“. Beim Topschutz für ihre Classic-Bausteintarife, im Komfortschutz für die Produktlinie Economy sowie beim Grundschutz für zwei Tarifkombinationen mit dem Tarif uni-intro|Privat 300. In der Zusatzversicherung kamen bis zu 28 Leistungskriterien auf den Prüfstand. Hier erhielten die Auslandsreisekrankenversicherung uni-RD, der stationäre Zusatztarif uni-SZ II plus sowie der Zahnzusatztarif uni-dent|Privat, der als Besonderheit ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann, ebenfalls das Prädikat „ausgezeichnet“.

 

Pressekontakt:

Stefan Taschner
Telefon: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: presse@universa.de

 

Unternehmen

uniVersa
Sulzbacher Straße 1 - 7
90489 Nürnberg

Internet: www.universa.de

 

Über uniVersa

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

 

Kommentare

fd@frank-dietrich-fachmakler.de
6 Jahre, 6 Monate her

Hier ging es sicherlich nicht um die gegenüberstellende Bewertung der Vertragsbestimmung und auch nicht über die ersten Anzeichen, dass auch dieser Versicherer die medizinische Notwendigkeit bei Gebührenordnungsziffern für Psychologen regelmäßig infrage stellt. Schriftliche Belege liegen hier vor.

 

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