Neue Versicherungslösung eröffnet Reiseveranstaltern und Reisevermittlern …

Neue Versicherungslösung eröffnet Reiseveranstaltern und Reisevermittlern einfachen Weg zur Kundengeldabsicherung

01.03.2018

• Insolvenzversicherung von HDI trägt zum Konsumentenschutz bei • EasyCert - die Police aus dem Internet: per Online-Tarifrechner zum Sofortabschluss


Mit einer an das neue EU-Reiserecht angepassten Insolvenzversicherung bietet die HDI Global SE jetzt Reiseveranstaltern und Reisevermittlern eine Versicherungslösung zur Kundengeldabsicherung. Die Touristik-Dienstleister erfüllen mit dem Abschluss dieser Police auf einfache Art und Weise wichtige Vorgaben des neuen europäischen Reiserechts. Den Schutz gibt es bereits ab 300 EUR pro Jahr.
 
Das neue Reiserecht kommt. Vom 1. Juli an bringt es für Reisende mehr Transparenz und Schutz bei der Buchung von Pauschalreisen. Gleichzeitig enthält es für Reiseveranstalter und Reisevermittler neue Pflichten: Wenn sie von Kunden Vorauszahlungen annehmen oder fordern, müssen diese Kundengelder gegen Insolvenz abgesichert sein. Für Verbraucher entfällt dadurch das Risiko, dass sie Vorauszahlungen an einen Reiseveranstalter oder -vermittler leisten und ihr Geld bei einer Pleite dieses Dienstleisters verloren ist. Damit Touristik-Kunden in solchen Fällen ihr Geld schnell und unkompliziert erstattet bekommen, müssen Reiseveranstalter und -vermittler über eine Insolvenzversicherung verfügen. Diese gibt es jetzt von HDI. Das neue Produkt heißt: EasyCert.

"HDI bietet mit dem neuen Produkt EasyCert eine absolut unkomplizierte Kundengeldabsicherung für Reiseveranstalter und Reisevermittler. Wir richten uns damit vor allem an Kleinst- und Gelegenheitsreiseveranstalter und an Reisevermittler, die auch verbundene Reiseleistungen organisieren", sagt der Berliner HDI-Vertriebsleiter Bernd Schako vor dem Start der Touristik-Messe ITB in Berlin. "Unsere Kunden erfüllen damit zu hundert Prozent die Forderung des neuen Reiserechts nach Insolvenzschutz."

Anzahlungen für verbundene Reiseleistungen ebenfalls abgesichert
Gegenstand der Versicherung ist die Erstattung der von Kunden geleisteten Vorauszahlungen im Insolvenzfall des Reiseveranstalters oder Reisevermittlers. Dies betrifft klassische Pauschalreisen sowie die neu geschaffenen verbundenen Reiseleistungen.

Pauschalreisen sind eine Kombination aus zwei verschiedenen Einzelleistungen, die zu einem Gesamtpreis angeboten oder verkauft werden. Typisches Beispiel für eine Pauschalreise: Eine Woche Hotelübernachtung inklusive Flug.

Verbundene Reiseleistungen sind neu. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Kombination aus zwei verschiedenen Einzelleistungen für dieselbe Reise (z.B. Hotel und Mietwagen oder Skipass). Jedoch schließt der Reisende separate Verträge mit den einzelnen Leistungsträgern ab.  Sofern das Geld dafür direkt an den Reisevermittler bezahlt wird, müssen diese Vorauszahlungen ebenfalls gegen eine etwaige Insolvenz abgesichert werden.

Das neue EU-Recht sieht für Reisende zudem einen Anspruch auf Rückbeförderung und möglicherweise zusätzlich notwendige Beherbergung vor, falls ihr Touristik-Dienstleister während der Reise insolvent wird. Voraussetzung ist hier lediglich: Die Rückbeförderung muss im Reisevertrag inbegriffen gewesen sein. Auch diese Neuerung im EU-Reiserecht deckt die Police EasyCert ab. Zu ihrem Leistungsumfang gehört es, dass HDI im Versicherungsfall Kosten für Rückreise und zusätzliche Übernachtungen übernimmt.

 

 

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