Wer zahlt, wenn… … ein Rohrbruch …

Wer zahlt, wenn… … ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt

15.02.2018

Wer zahlt, wenn…  … ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt © Gothaer

Gothaer Allgemeine Versicherung AG in der Gothaer Allee 1 in Köln

- Wasserleitungen werden insbesondere durch altersbedingten Verschleiß und Frost beschädigt - Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung helfen - Gothaer Sicherheitstipps zum richtigen Verhalten bei Wasserrohrbruch

In vielen Teilen Deutschlands herrschen derzeit, vor allem nachts, Minustemperaturen. Kälte und Frost setzen aber nicht nur den Menschen, sondern auch Wasserrohren zu. Die Gefahr für einen Wasserrohrbruch steigt. Aber wer zahlt eigentlich, wenn ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt?  

Die Heizkörper bleiben kalt, der Wasserdruck ist frappierend gering und aus den Leitungen fließt kaum noch Wasser. Die Anzeichen sind klar: Irgendwo muss eine Leitung gebrochen sein. Ein Wasserschaden in der Wohnung kann schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro verursachen. Jährlich zahlen die Versicherer nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) deutschlandweit mehr als zwei Milliarden Euro zur Begleichung der Schäden.

Schäden vorbeugen und erkennen

Neben altersbedingten Abnutzungserscheinungen ist Kälte eine große Gefahr für Heizrohre. Gerade im Winter, wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt, ist die Gefahr für einen Wasserrohrbruch deutlich erhöht. Gefriert Wasser in den Heizrohren, vergrößert sich das Volumen um neun Prozent. Der Druck in den Rohren steigt, es bilden sich Risse, das Rohr platzt.

Dabei muss der Verbraucher mit einfachen Maßnahmen vorbeugen, damit der Versicherungsschutz gewährleistet bleibt. Grundvoraussetzung für unversehrte Rohre ist vor allem eines: Heizen. In den Räumen darf es nicht kälter als zehn Grad Celsius werden. Ratsam ist es aber ohnehin, eine Grundtemperatur von 16 Grad Celsius nicht zu unterschreiten, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Auch wenn Gebäude gut gedämmt sind, reicht die Schneeflocken-Stellung am Heizkörper nicht aus, um die Leitungen vor dem Einfrieren zu schützen. Daher gilt: Das Ventil nie vollständig zudrehen. Die sogenannte Frostschutz-Stellung sichert nämlich nur den Heizkörper selbst, verhindert aber nicht, dass Rohrleitungen vereisen.

Besondere Achtsamkeit gilt bei Räumen, die nur unregelmäßig genutzt und beheizt werden – etwa Gästezimmer, Keller- und Abstellräume, Ferienwohnungen oder Immobilien, die zum Verkauf stehen. „Gerade bei unbewohnten Gebäuden bestehen zusätzliche Sicherheitsvorschriften“, erklärt Gothaer Expertin Martina Susenberger. „Der Versicherungsnehmer muss diese Gebäude ausreichend häufig kontrollieren sowie dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.“

 

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.