Safer Internet Day: Wer zahlt, wenn… …

Safer Internet Day: Wer zahlt, wenn… …von meinem Computer Viren versendet werden?

05.02.2018

Safer Internet Day: Wer zahlt, wenn…  …von meinem Computer Viren versendet werden? © Gothaer

Gothaer Allgemeine Versicherung AG in der Gothaer Allee 1 in Köln

• Am 6. Februar ist Safer Internet Day • Privathaftlichtversicherung schützt, wenn vom eigenen Rechner Schadsoftware verschickt wird • Thema Cyberversicherung auch für Unternehmen immer dringlicher


Einkaufen, Wohnungssuche, Bankgeschäfte – viele Menschen erledigen diese Dinge heutzutage online. Doch allzu oft verhalten sich Verbraucher im Netz unvorsichtig. Der Safer Internet Day (6. Februar) regt dazu an, sich mit dem eigenen Surfverhalten in puncto Sicherheit auseinanderzusetzen. Denn immer mehr Kriminelle versuchen die Sorglosigkeit der Internetsurfer auszunutzen, indem sie beispielsweise Daten klauen oder Computer bzw. Smartphones mit Viren infizieren. Aber wer zahlt eigentlich, wenn Geräte Dritter durch mich mit einem Computer-Virus infiziert werden?   

Versender der Schadsoftware muss haften
Wer einem anderen Schaden zufügt, muss laut gesetzlicher Haftpflicht Schadensersatz leisten. „Dieses Prinzip gilt nicht nur, wenn man beim Nachbarn eine Vase kaputt macht. Wenn also vom eigenen Rechner Schadsoftware verschickt wird, der andere Rechner lahmlegt, muss man hier ebenfalls für den Schaden aufkommen“, erklärt Gothaer Expertin Bettina Loës. So kann der Geschädigte den Zeitwert bzw. maximal den Wiederbeschaffungswert verlangen, wenn der Computer nicht mehr repariert werden kann. Ein anderes Beispiel: „Fehlt Geld vom Konto aufgrund einer zugesandten Spam-Mail, hat der Versender der Mail als Schadenverursacher dafür zu haften und Schadensersatz zu leisten“, macht  Loës deutlich.
Verbraucher können sich gegen dieses Risiko mit einer Privathaftpflichtversicherung absichern. Aber Vorsicht: In vielen älteren Policen ist der Schutz nicht enthalten. „Es lohnt sich definitiv in den Versicherungsbedingungen nachzuschauen, ob eine Deckung für elektronische Datennutzung bzw. Internetnutzung vorhanden ist“, rät Loës.

Sicherheitsbewusstes Verhalten – wie im Alltag
Unabhängig davon, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung gegen solche Fälle absichert oder nicht, sollten Internetnutzer beim Surfen einige Vorkehrungen treffen: Betriebssystem, Browser und Virenschutzprogramm sollten auf dem aktuellsten Stand und die Firewall aktiviert sein – unabhängig davon, ob Nutzer mit Smartphone oder Notebook online sind. „Grundsätzlich sollte man sich so verhalten, wie im Alltag auch. Wenn ich meine Wohnung verlasse, achte ich auch darauf, dass alle Fenster und die Wohnungstür geschlossen sind. Ähnlich vorsichtig, sollte man auch im Internet sein“, sagt  Loës.


 

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