Erneut stark verbesserter Versicherungsschutz in den Konzepten der Hans John Versicherungsmakler GmbH
Das Erschließen neuer Online-Vertriebswege, die nachhaltig voranschreitende Digitalisierung und das immer breitere „Netzwerken“ bestimmen neben den auch in 2018 anstehenden, erheblichen Einflüssen der Gesetzgebung das Berufsfeld der Vermittler.
Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen bietet die Gewissheit mit einer möglichst umfassenden und stets aktualisierten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nebst juristischer Begleitung im Schadensfall versorgt zu sein, ein gewisses Maß an Gelassenheit. Um die Aktualität Ihrer Deckungskonzepte fortlaufend zu gewährleisten, überarbeitet der Hamburger Fachmakler diese regelmäßig mit den Fachabteilungen der jeweiligen Risikoträger.
„Von diesen ausgehandelten Verbesserungen profitieren unsere Kunden durch die in unseren Deckungskonzepten vereinbarte Innovationsklausel.“, so Marc Hinrichsen, Geschäftsführer der Hans John Versicherungsmakler GmbH.
Bedingungsseitige Highlights (konzeptabhängig – Auszug):
- Neue Tätigkeitsfelder
Versicherungsschutz für die
• Vermittlung von Strom- und Gastarifen
• Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen
• Tätigkeit als Sachverständiger auf dem Gebiet des Versicherungswesens
- Verbesserte Bedingungen
Erweiterungen bzw. Klarstellungen zu/ zur/ zum
• Kooperations-, Netzwerkklausel
• Beratung und Vermittlung von Produkten aller Durchführungswege der bAV
• Außergerichtlichen Kosten
• Schadenmeldung
• Verstoßzeitpunkt
Mit der Aufnahme neuer Tätigkeitsfelder entstehen Versicherungslücken, die geschlossen werden müssen. Die Hamburger Haftpflichtexperten haben so neben der Vermittlung von Gas- und Stromtarifen auch die Rechtsprechung des EuGH zur Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen aufgegriffen – zwei Geschäftsfelder, denen viele Vermittler nachgehen. Auch die Tätigkeit als Sachverständiger auf dem Gebiet des Versicherungswesens kann künftig konzeptabhängig beitragsfrei mitversichert werden.
„Gerade für Vermittler, die vertraglich noch an die Laufzeit des bestehenden Vertrages gebunden sind, kann eine Summen- und Konditionendifferenzdeckung eine sinnvolle und prämienseitig attraktive Möglichkeit sein, schon jetzt von den Vorteilen und dem ausgezeichneten Leistungsumfang unserer Deckungskonzepte, sowie unserer kostenfreien Services zu profitieren und bestehende Lücken zu schließen.“