Stellungnahme BaFin-Rundschreiben

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Stellungnahme BaFin-Rundschreiben

22.02.2018

Stellungnahme BaFin-Rundschreiben

In der 5-Seitigen Stellungnahme gehen wir auf folgende Themen näher ein: • Qualifikation der Versicherungsvertreter und deren regelmäßige Überprüfung • Makler und Rechtsdienstleistungsgesetz • Bearbeitung von Beschwerden • AVAD-Verfahren • Sondervergütung und Begünstigungsverträge (48b VAG) • Vertriebsvergütung, Anreize und Interessenskonflikte


„Versicherungsmaklerinnen und -makler sind wie alle am Wettbewerb beteiligte Unternehmen auf verlässliche, gerechte und die weitere Berufsausübung ermöglichende Rahmenbedingungen angewiesen. Mit den zahlreichen regulatorischen Eingriffen und stetigen gesetzlichen Änderungen werden viele Marktteilnehmer jedoch verunsichert. Der Entwurf des BaFin-Rundschreibens manifestiert leider weitere Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen, wenn es beispielsweise um die Qualifikation von gebundenen Vertretern geht oder um das Thema Vergütung.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung weiter.

Weitere Informationen

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de

 

Unternehmen

AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Ackerstr. 3
10115 Berlin

Internet: www.afw-verband.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. Der AfW ist im Fachbeirat der BaFin mit Sitz und Stimme vertreten.

 

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