Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland
IDD ab Februar 2018 integraler Bestandteil von gut beraten - Weiterbildung für vertrieblich Tätige wird Pflicht. gut beraten bedient jetzt auch die IDDAnforderungen für Mitarbeiter des Innendienstes. Bilanz 2017: Über 131.000 Teilnehmer erarbeiteten fast 3,9 Millionen Weiterbildungspunkte.
„Unabhängig davon, ob die Versicherungsvermittlerverordnung nun zum 23. Februar 2018 vorliegt oder nicht: An diesem für Deutschland nach wie vor gültigen Stichtag zur Realisierung des Umsetzungsgesetzes zu IDD, der EU- Versicherungsvertriebsrichtlinie, wird gut beraten alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen können“, erklärte heute Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., bei der Vorlage der Jahresbilanz 2017 der freiwilligen Brancheninitiative gut beraten in München. Sie betonte: „Die mehr als 131.000 Versicherungsvermittler, die bereits das seit 2014 erprobte System von gut beraten nutzen, können an diesem Punkt der IDD- Umsetzung für sich einen Haken machen.“
Zudem sei für die Aufsicht – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Industrie- und Handelskammern (IHK) – die Brancheninitiative eine eingeführte und anerkannte Marke.
gut beraten sei in den letzten Monaten so weiterentwickelt worden, dass die Initiative den Nachweis der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung von 15 Stunden pro Kalenderjahr – voraussichtlich anteilig reduziert für 2018 – für alle Zielgruppen der Richtlinie optimal unterstützen könne, erläuterte Höhn. „Wir bedienen damit erstmalig auch die Mitarbeiter der Innendienste, denen wir nun ebenfalls mit der Aufnahme in unsere Weiterbildungsdatenbank und der Dokumentation ihrer Aktivitäten den erforderlichen Weiterbildungsnachweis nach IDDAnforderungen ausstellen können“, betonte das geschäftsführende Vorstandsmitglied. „Diese Datenbank steht ab Februar 2018 zur Verfügung.“ Sollte der Gesetzgeber in der finalen Versicherungsvermittlerverordnung neue Anforderungen vorgeben, würden diese kurzfristig ebenfalls integriert.
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Dr. Katharina Höhn
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