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NÜRNBERGER BU: verbesserte Bedingungen und neue Tarife

16.01.2018

Die NÜRNBERGER Versicherung hat die Bedingungen ihres Berufsunfähigkeits-Produkts nochmals optimiert und zudem neue Tarife auf den Markt gebracht. Das Preisniveau bleibt dabei jedoch erhalten.


Verbessertes BU-Bedingungswerk

Durch zahlreiche Bedingungsänderungen (Neuerungen, Verbesserungen und Klarstellungen) wurde die BU-Versicherung in einigen Punkten weiterentwickelt. Hier wurde u. a. Hand angelegt: Galt bis Ende 2017 der „mehr als altersentsprechende Kräfteverfall“, um BU-Leistungen zu erhalten, ist jetzt der reine Kräfteverfall versichert. Zudem wird seit 2018 einiges in den Bedingungen klargestellt. Bei den medizinischen Mitwirkungspflichten ist nun vertraglich festgeschrieben, dass der Kunde keine Diäten einhalten oder einen Suchtentzug durchführen muss. Und er braucht dem Versicherer auch nicht mehr melden, wenn sich sein Gesundheitszustand verbessert hat.

Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (AU) und Rollstuhlklausel

Wer arbeitsunfähig ist, erhält im Premium-Tarif nun bereits nach 3 Monaten eine AU-Rente, wenn von einem Facharzt bescheinigt wird, dass die AU mindestens 6 Monate bestehen wird. Ist der Kunde auf einen Rollstuhl angewiesen bzw. verliert sein Hör- oder Sehvermögen, bekommt er aufgrund der sogenannten „Rollstuhlklausel“ die vereinbarte BU-Rente für bis zu 24 Monate, auch wenn noch keine BU festgestellt worden ist. Neu ist die Rehabilitationshilfe: Der Kunde wird im Leistungsfall mit max. 1.000 EUR unterstützt.

Endalter gestiegen

Das versicherbare BU-Höchstalter wurde bei vielen Berufen nach oben gesetzt. So können sich beispielsweise Lehrer zukünftig bis 65 Jahre absichern. Zudem können jetzt zahlreiche handwerkliche Berufe bis Endalter 67 abgesichert werden (bisher nur 62).

Verlängerte Nachversicherungsfrist

Wer z. B. heiratet, Zuwachs bekommt oder sich scheiden lässt, kann nun innerhalb von 12 Monaten, anstatt wie bisher 6 Monaten, die versicherte BU-Rente erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Dienstunfähigkeit (DU) absichern

Beamte, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe können jetzt auch über die NÜRNBERGER Lebensversicherung eine DU-Absicherung abschließen. Das Besondere: die Flexibilitätsgarantie: Bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft besteht der BU-Schutz weiter – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Kehrt der Kunde später wieder ins Beamtenverhältnis zurück, greift wieder die DU-Klausel – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Tritt der Altersruhestand ein, besteht weiterhin BU-Schutz für eine Hinzuverdiensttätigkeit bis zum Ablauf der Versicherungsdauer – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.

Dread-Disease-Versicherung als Zusatzversicherung

Die Comfort-Variante des NÜRNBERGER ErnstfallSchutzes wird ab sofort auch als Zusatzversicherung angeboten: Es besteht auch hier Versicherungsschutz für 50 schwere Erkrankungen. Bei den vier häufigen Erkrankungen Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Multiple Sklerose gibt es schon bei einem minderschweren Grad der Erkrankung eine Teilleistung. Der Beitrag ist über die gesamte Laufzeit garantiert. Da der ErnstfallSchutz die Ergänzung zu einer BU-Versicherung ist, kann nun beides in einem Vertrag abgedeckt werden.

 

Pressekontakt:

Ulrich Zeidner
Telefon: 0911 / 531 - 6221
Fax: 0911 / 531 - 816221
E-Mail: ulrich.zeidner@nuernberger.de

 

Unternehmen

NÜRNBERGER Versicherung
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

Internet: www.nuernberger.de

 

Über NÜRNBERGER Versicherung

Die NÜRNBERGER bietet ihren Kunden seit 1884 Schutz und Sicherheit. Sie ist unabhängig und kann so eine eigenständige Geschäftspolitik betreiben – mit Erfolg. Sie ist ein solider, zuverlässiger und leistungsstarker Partner mit hervorragender Finanzkraft.

Mit rund 4 Mrd. Euro Umsatz und über 4.200 angestellten Mitarbeitern zählt die NÜRNBERGER zu den großen deutschen Erstversicherern. Sie betreibt die Lebens- und Krankenversicherung, die Schaden- und Unfallversicherung sowie das Pensionsgeschäft. An der Börse ist der Konzern über die Dachgesellschaft NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft präsent.

 

Kommentare

fd@frank-dietrich-fachmakler.de
6 Jahre, 8 Monate her

Schon sehr beachtlich, dass der Versicherer, der zehn Jahre bei Franke und Bornberg einen Spitzenplatz hat, dann doch Nachholbedürfnis hat, wenn es um die Bestimmung geht. Der einfache Rückschluss ist wohl der, dass die Abbildung in der Übersetzer-Vergleichssoftware Dann doch wohl keine Aussagekraft hatte. Die Lizenzgebühren würde ich zurückverlangen.

 

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