Neue Basler Unfallversicherung überzeugt mit Spitzenleistungen

Neue Basler Unfallversicherung überzeugt mit Spitzenleistungen

02.01.2018

Neue Basler Unfallversicherung überzeugt mit Spitzenleistungen © Basler Versicherungen

Basler Versicherungen - Bad Homburg

Die Basler Versicherungen haben ihre Unfallversicherung zum 1. Januar 2018 rundum erneuert. Die neuen Tarife Silber und Gold platzieren sich an der Spitze des Marktes. Dabei bietet Silber den perfekten Alltagsschutz für preisbewusste Kunden, während Gold mit den besten Leistungen des Marktes maximalen Komfort offeriert.


„Die Produktentwicklung des Gold-Tarifs ist nach dem Bestleistungsprinzip erfolgt“, sagt Tobias Löffler, Spartenleiter Unfallversicherung bei der Basler. „Das heißt, dass wir uns den Wettbewerb angeschaut haben und die besten Leistungen zusammengetragen haben. Somit haben wir eine Art 'Best-of-Bedingungswerk' entwickelt.“ Da diese Spitzenleistungen, die bereits vom unabhängigen Ratingunternehmen „[ascore] Das Scoring“ mit der Bestnote „herausragend“ bewertet wurden, zudem zu einem attraktiven Preis angeboten werden, wird die Basler Unfallversicherung Gold in den relevanten Vergleichern als Preis-Leistungs-Sieger hervor gehen.

Verzicht auf Gesundheitsfragen und hoher Mitwirkungsanteil

Neben einem deutlich erweiterten Unfallbegriff, der beispielsweise auch Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen versichert, sind auch zahlreiche beitragsfreie Leistungen in den Gold-Tarif integriert. So zahlt die Basler etwa einen Reha-Manager, der dem Versicherungsnehmer bei der Rehabilitation zur Seite steht, bietet eine Sofortleistung von 20.000 EUR bei einer schweren Verletzung und hat die Versicherungssummen bei Bergungs- und Rückholkosten sowie kosmetischen Operationen infolge eines Unfalls jeweils auf 1.000.000 EUR erhöht.

In beiden Tarifen wird, mit Ausnahme von Personen ab 70 Jahren und zwei speziellen Leistungserweiterungen im Gold-Tarif, auf Gesundheitsfragen verzichtet. Und anders als bei vielen anderen Gesellschaften bleiben bestehende Krankheiten, die sich negativ auf den Heilungsprozess auswirken, unberücksichtigt, solange deren Mitwirkungsanteil nicht 75 Prozent übersteigt.


 

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