Auszeit vom Job - Tipps zur …

Auszeit vom Job - Tipps zur Planung eines Sabbaticals

08.01.2018

Auszeit vom Job - Tipps zur Planung eines Sabbaticals © D.A.S

Neues Jahr, neues Ich – der Jahreswechsel ist häufig Anlass für eine Veränderung im Leben. Eine ausgewogene „Work-Life-Balance“ steht dabei oft ganz oben auf der Wunschliste. Eine Job-Pause, ein sogenanntes Sabbatical, kann ein Weg dahin sein. Welche Möglichkeiten Arbeitnehmer haben und welche Vorbereitungen sie für eine entspannte Auszeit treffen sollten, fasst Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), zusammen.


Der Begriff „Sabbatical“ leitet sich von dem hebräischen Wort „šabat“ ab, was übersetzt so viel wie „Innehalten“ bedeutet. Innehalten und Kraft tanken sind auch die Ziele, die viele mit einer begrenzten Freistellung vom Beruf verbinden. „Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer allerdings nicht“, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). Teilweise sind Sabbaticals aber in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten. So ermöglichen auch immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern eine längere, befristete Pause – in den meisten Fällen zwischen drei und zwölf Monate. Dafür gibt es mehrere Gründe: Beispielsweise spart der Arbeitgeber Lohnkosten und festigt die Loyalität der betreffenden Mitarbeiter. Manchmal ist die Auszeit auch der letzte Ausweg, bevor es zu einem Burn-out oder einer Kündigung kommt. Idealerweise kommt der Mitarbeiter voller Tatendrang und Motivation zurück.
 
Gemeinsam mit dem Chef frühzeitig planen
Wer ein Sabbatical anstrebt, sollte mit seinem Arbeitgeber frühzeitig darüber sprechen. Denn in den meisten Fällen müssen Arbeitnehmer die Auszeit durch ein entsprechendes Arbeitszeitmodell vorbereiten. Schon zum ersten Gespräch mit dem Chef sollten sie dazu eine Idee mitbringen und auch die Inhalte der Auszeit skizzieren können. Denn: Sie müssen den Arbeitgeber von ihrem Vorhaben überzeugen. Stimmt der Chef dem Grobkonzept zu, kann die konkrete Planung beginnen: Welches Arbeitszeitmodell tritt wann in Kraft? Wer übernimmt während der Abwesenheit welche Aufgaben? Um Unklarheiten zu vermeiden, rät Michaela Rassat zudem, die Übereinkunft mit dem Arbeitgeber schriftlich festzuhalten. Neben dem Arbeitszeitmodell und den entsprechenden Details sollte die Dauer der Auszeit, Anfangs- und Endtermin sowie ein Kündigungsausschluss während des Sabbaticals enthalten sein. Außerdem Regelungen dazu, wie mit Erkrankungen des Arbeitnehmers in dieser Zeit umzugehen ist, welche Position er nach seiner Rückkehr ins Unternehmen einnehmen wird und was unter Umständen bei einer Nicht-Rückkehr passiert. Sinnvoll ist darüber hinaus eine Vereinbarung über die betriebliche Altersversorgung und andere Sonderleistungen des Unternehmens während des Sabbaticals. Eine Auszeit ändert in der Regel nichts am Inhalt des Arbeitsverhältnisses, außer Mitarbeiter und Arbeitgeber haben Änderungen in der Vereinbarung für das Sabbatical festgelegt.

 

 

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