Württembergische versichert Drohnen bis fünf Kilogramm

Württembergische versichert Drohnen bis fünf Kilogramm

28.12.2017

Württembergische versichert Drohnen bis fünf Kilogramm © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Stuttgart

Immer mehr Menschen nutzen zu privaten Zwecken Drohnen. Je häufiger solche Flugobjekte in der Luft unterwegs sind, desto größer ist das Risiko, dass durch Abstürze, Zusammenstöße und Unfälle Dritten ein Schaden entsteht. Daher gibt es einige klare gesetzliche Regelungen – auch zum Versicherungsschutz. Darauf verweist die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W).


Nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) besteht für alle Luftfahrzeuge und somit auch für Flugmodelle und Drohnen eine Versicherungspflicht. Es gilt: Wer mit seiner Drohne einen Schaden verursacht, haftet in vollem Umfang dafür. Die Württembergische Versicherung bietet Haltern von privat genutzten Drohnen und Flugmodellen bis fünf Kilogramm Gesamtgewicht den gesetzlich geforderten Schutz durch eine Erweiterung der Privat-Haftpflichtversicherung an. Die Versicherungssumme beträgt drei Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Jahresnettobeiträge für diesen Zusatz betragen zwischen rund 40 bis knapp 70 Euro pro Jahr.

 

Für Drohnen, die als Spielzeug gelten, besteht keine Versicherungspflicht. Da es jedoch keine gesetzliche Abgrenzung zwischen Spielzeug und Luftfahrzeug gibt und die Übergänge fließend sind, empfiehlt die Württembergische auch Haltern von Kleinst-Drohnen, diese Versicherung abzuschließen, weil auch damit große Schäden mit hohen finanziellen Forderungen verursacht werden können. Ein Beispiel: Ein Mann lässt seine 20 Gramm wiegende Mini-Drohne in seinem Vorgarten fliegen. Durch einen Windstoß gelangt die Drohne auf die angrenzende Straße und erschreckt einen Fahrradfahrer. Dieser stürzt und holt sich eine Platzwunde an der Stirn, ein gebrochenes Handgelenk und zahlreiche Schürfwunden. Während die medizinische Erstversorgung von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Radfahrers bezahlt wird, übernimmt die private Haftpflichtversicherung des Drohnenhalters, der den Unfall verursacht hat, unter anderem mögliche Forderungen des Verletzten nach Schmerzensgeld, Schadenersatz oder Heilbehandlungskosten sowie Regressansprüche der Sozialversicherungsträger.

 

Pressekontakt:

Julia Fuchs
Telefon: 0711 662-724668
Fax: 0711 662-824668
E-Mail: julia.fuchs@ww-ag.com

 

Unternehmen

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart

Internet: www.wuerttembergische.de

 

Über Wüstenrot & Württembergische AG

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

 

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