Württembergische mit neuem stationären Krankenzusatztarif

Württembergische mit neuem stationären Krankenzusatztarif

12.12.2017

Württembergische mit neuem stationären Krankenzusatztarif © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Stuttgart

Fast 20 Millionen Patienten wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2016 in Deutschland stationär behandelt. Bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von rund sieben Tagen ist es wichtig, sich gut aufgehoben zu fühlen und sich keine Sorgen über die Krankenhauskosten machen zu müssen. Im September dieses Jahres hat die Württembergische Krankenversicherung AG, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), daher eine neue stationäre Krankenzusatzversicherung auf den Markt gebracht. Seitdem wurde der Tarif bereits mehrfach bei Ratings ausgezeichnet.


Der stationäre Krankenzusatztarif der Württembergischen richtet sich an gesetzlich Versicherte, die im Krankenhaus in der Regel in einem Mehrbettzimmer liegen und vom diensthabenden Arzt, also einem Assistenz-, Stations- oder Oberarzt, behandelt werden. Wer lieber in einem Zwei- oder Einbettzimmer genesen und sich vom Chefarzt behandeln lassen möchte, zahlt diese privaten Wahlleistungen aus eigener Tasche, was teuer werden kann. Die Alternative: Der Abschluss einer stationären Krankenzusatzversicherung. Mit dem Tarif der Württembergischen genießt man bei einem Krankenhausaufenthalt die Vorteile eines Privatpatienten wie zum Beispiel eine freie Arztwahl inklusive Chefarzt, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, eine freie Krankenhauswahl sowie die Erstattung von vor- oder nachstationären Behandlungen und ambulanten Operationen.

Neu im Leistungskatalog sind: 

  •          Kostenübernahme für Wahlleistungen bei einer Anschlussheilbehandlung
  •          Komfortleistungen wie besondere Verpflegungsarten, Sanitärzelle, Telefon, Internet, Radio- und TV-Geräte
  •          Verzicht auf die allgemeine Wartezeit
  •          Leistungen für Beleghebammen und -entbindungspfleger
  •          Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ
  •          Transportkosten für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands

 

 

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