Kfz-Versicherungswechsel ist noch bis 30. November …

Kfz-Versicherungswechsel ist noch bis 30. November möglich

09.11.2017

Kfz-Versicherungswechsel ist noch bis 30. November möglich © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Stuttgart

Im Herbst ist Hauptsaison für Kfz-Versicherungen: Wer bis zum 30. November 2017 bei seinem bisherigen Kfz-Versicherer kündigt und zum 1. Januar 2018 zu einem anderen Anbieter wechselt, kann sich einige Vorteile sichern. Auto- und Motorradfahrer sollten daher jetzt die Gelegenheit nutzen, ihr aktuelles Versicherungsangebot auf den Prüfstand zu stellen. Das rät die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W).


Bei einem geplanten Wechsel ist es ratsam, einen Anbieter auszusuchen, der umfangreiche Leistungen und ausgezeichneten Service bietet. So hat etwa die Württembergische Versicherung bei ihren PKW-Tarifen diesen Sommer zahlreiche Neuerungen eingeführt und unter anderem den Leistungsumfang mit dem sogenannten „Schadenservice+“ verbessert. Damit erhalten die Kunden des Unternehmens im versicherten Schadenfall ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Reparatur in einer der TÜV- und DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten der Württembergischen. Neben dem Holen und Bringen des Kundenfahrzeugs übernimmt die Partnerwerkstatt auch dessen Reinigung. Zudem wird auf eine mit Originalersatzteilen durchgeführte Reparatur eine Garantie von sechs Jahren gewährt. Der Schadenservice+ ist im PremiumSchutz optional zuwählbar und im KompaktSchutz fester Bestandteil.

Auch für Halterinnen und Halter von Motorrädern ist das Angebot der Württembergischen attraktiv. So ist in der Teilkasko beispielsweise das mitgeführte Gepäck versichert. Ferner sind Schäden am Motorrad, die durch einen Transport zum Beispiel auf einem Anhänger entstehen, beitragsfrei eingeschlossen. Auf Wunsch können Versicherungsnehmer durch verschiedene Zusatzbausteine ihren Versicherungsschutz zusätzlich optimieren. Eine Möglichkeit ist beispielsweise der Motorrad-Bekleidungsschutz, mit dem Biker ihre Bekleidung gegen Beschädigungen absichern können. Der Schutzhelm ist bereits im Rahmen der Kaskodeckung im Versicherungsschutz enthalten.

 

 

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