IDD-Legenden rund um die Honorarberatung

IDD-Legenden rund um die Honorarberatung

29.11.2017

Mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der europäischen Vermittlervertriebsrichtlinie IDD möchte der Gesetzgeber die Honorarberatung stärken. Nicht zuletzt aufgrund massiver Proteste der Maklerverbände wurde auch Maklern die Honorarberatung erlaubt. Das ursprünglich vorgesehene Honorarverbot wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen, da es der Honorarberatung nicht förderlich sei, rund 44.000 Makler auszuschließen.

 

In einer aktuell veröffentlichten „Checkliste IDD für Vermittler“ wird dennoch der Eindruck vermittelt, dass Honorarberatung nur mit einer Erlaubnis als Versicherungsberater möglich sei. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass zu wenig Nettotarife angeboten würden, die Rechnungsstellung einen hohen Aufwand erzeuge, Zahlungsausfälle wahrscheinlich seien und auf „die im Maklermarkt übliche Unterstützung“ verzichtet werden müsse.

Versicherungsmakler konnten bereits bisher gegen Honorar beraten. Die Beratung musste allerdings bei Privatkunden im Zusammenhang mit einer Vermittlung stehen. Mit dem „entschärften“ IDD-Gesetz erhalten Makler nun das uneingeschränkte Recht, sich neben Provisionen auch mittels Honorare vergüten zu lassen. Sie müssen ihre Kunden lediglich vor Vertragsabschluss über die Art der Vergütung informieren.

Ebenfalls in den Bereich der Legenden gehört die immer wiederkehrende Behauptung, es gebe zu wenig Nettotarife. Alle bekannten Maklerversicherer bieten inzwischen Nettotarife an. Lediglich einige Gesellschaften mit starken Ausschließlichkeitsvertrieben und private Krankenversicherer verweigern sich noch dieser Entwicklung.

 

 

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