ROLAND legt Top-Manager-Rechtsschutz neu auf

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ROLAND legt Top-Manager-Rechtsschutz neu auf

01.09.2017

ROLAND legt Top-Manager-Rechtsschutz neu auf © ROLAND-Gruppe

ROLAND Hauptgebäude

• Miit dem Relaunch modernisiert ROLAND Rechtsschutz den Leistungskatalog. • Die Veto-Police schließt Deckungslücken bei Straf-Verfahren. • Der ROLAND Führungskräfte-Rechtsschutz richtet sich besonders an Leiter von Klein- und Kleinstunternehmen.

Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmensleiter tragen eine besonders hohe Verantwortung. Um ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden, hat ROLAND Rechtsschutz zum 1. September 2017 den Top-Manager-Rechtsschutz neu aufgelegt. Die Absicherung besteht aus einem Universal-Straf-, einem Vermögensschaden- sowie einem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Mit dem ROLAND Führungskräfte-Rechtsschutz spricht ROLAND nun insbesondere auch Manager in Klein- und Kleinstunternehmen an.  

Manager stehen persönlich für die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen in ihrem Unternehmen gerade. Das gilt nicht nur für ihr eigenes Handeln, sondern auch für eventuelle Fehler ihrer Mitarbeiter. Sich rechtlich abzusichern, ist für Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmensleiter daher unerlässlich. Dies gilt besonders, da aktuell die persönliche Inanspruchnahme durch Schadenersatzklagen steigt und die Strafverfolgungsintensität weiterhin hoch ist. Damit verbunden wird auch das Risiko einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags immer höher.

Bedingungen immer auf dem neuesten Stand

„Mit dem überarbeiteten Leistungskatalog haben wir den Top-Manager-Rechtsschutz den Bedürfnissen unserer Kunden noch besser angepasst“, sagt Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von ROLAND Rechtsschutz. So enthält das Produkt jetzt einen Beratungs-Rechtsschutz zum Anstellungsvertrag, der greift, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein schriftliches Aufhebungsangebot vorgelegt wird. Zudem hat der Versicherer die prämienfreie Nachhaftungszeit im Straf-Rechtsschutz auf zwei Jahre verlängert.

Veto-Police – Must-have beim Unternehmens-Straf-Rechtsschutz

Hat das Unternehmen einen Straf-Rechtsschutz abgeschlossen, so hat es neben den Pflichten auch alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag heraus. So kann das Unternehmen zum Beispiel für ausgeschiedene Mitarbeiter den Versicherungsschutz gänzlich ablehnen. Auch wenn Mitarbeiter gegen die Pflicht verstoßen haben, das Vermögensinteresse des Unternehmens zu schützen, kann das Unternehmen dem Versicherungsschutz widersprechen.

Um diese Lücke für den Top-Manager zu schließen, hat ROLAND nun die Veto-Police eingeführt. So sind Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmensleiter in einem Strafverfahren optimal abgesichert. Durch die Abhängigkeit der Veto-Police von der Unternehmens-Straf-Rechtsschutz-Deckung bietet ROLAND diese zu besonders attraktiven Prämien an.



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