IDD: Herausforderungen für Vertrieb, Produktentwicklung und …

IDD: Herausforderungen für Vertrieb, Produktentwicklung und Compliance reißen nicht ab

13.09.2017

[Leipzig, 13. September 2017] IDD ist schon seit langem ein großes Thema der Versicherungswirtschaft. Doch nicht nur der Vertrieb, auch Bereiche wie Produktentwicklung und Compliance sind künftig durch die Regulierungsanforderungen betroffen. Am 12. und 13. September 2017 fand daher die 1. Fachkonferenz „IDD im Spannungsfeld zwischen Vertrieb, Produkt und Compliance“ der Versicherungsforen Leipzig statt.

Die Insurance Distribution Directive Richtlinie (kurz: IDD-Richtlinie) ist in Kraft und die Mitgliedsstaaten müssen sie bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umsetzen. Daneben sind zusätzlich die Anforderungen der delegierten Verordnung auf europäischer Ebene zu beachten. Obwohl Versicherer und Makler die groben Vorgaben der Richtlinie bereits seit mehreren Jahren kennen, ist die Umsetzung noch nicht abgeschlossen. Vielerorts wird IDD immer noch im Zuständigkeitsbereich Vertrieb angesiedelt, doch auch andere Bereiche wie die Produktentwicklung sind massiv von den Anforderungen der Richtlinie betroffen. Compliance- und abteilungsübergreifende Weiterbildungsanforderungen wirken sich zudem auf die gesamte Organisation aus.

Die Versicherungshäuser stehen daher aktuell vor ganz konkreten Problemstellungen. Wer zeichnet sich beispielsweise intern für die Umsetzung der einzelnen Anforderungen verantwortlich? Wie gelingt dabei die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit? Wer koordiniert die Weiterbildungsanforderungen und hält diese nach? Die Fachkonferenz der Versicherungsforen Leipzig legte ihren Fokus daher auf die Herausforderungen, welche sich derzeit für die Versicherungswirtschaft durch die Umsetzung in den einzelnen Abteilungen und Bereichen ergeben.

Prof. Dr. Matthias Beenken (FH Dortmund) stellte in seinem Vortrag noch einmal das Metaziel der IDD, nämlich der Schaffung eines EU-weiten Binnenmarktes und der daraus entstehenden Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, heraus. Er wies überdies darauf hin, dass die Umsetzung der IDD nur als Prozess verstanden werden kann, der sich über mehrere Jahre durch gemeinschaftliches Lernen und moderierten Erfahrungsaustausch vollziehen kann. In Hinblick auf den aktuellen Umsetzungsstand der Richtlinie in deutsche Gesetzgebung wiesen Prof. Beenken sowie die weiteren Referenten darauf hin, dass bei der Anwendung das EU-Recht (speziell die Delegated Acts) Vorrang vor dem nationalen Recht haben. Dies gilt vor allem für die Product Oversight and Governance Guidelines (POG), wie Justus Lücke (Versicherungsforen Leipzig) in seinem Vortrag betonte. Gemeinsam mit den Teilnehmern diskutierte er zudem die wesentlichen Aufgaben, die aus den POG resultieren: Dokumentation des Prozesses zur Entwicklung und Implementierung eines Produktfreigabeverfahrens sowie die Dokumentation der Prozessdurchführung. Diskussionspunkt der Teilnehmer war hier zum Beispiel, wer für die Einhaltung und Überprüfung der Prozesse zuständig ist, wenn Produkte in Kooperation mit anderen Unternehmen oder als White-Label-Lösung entwickelt werden.
 

 

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