Wertgutachten für Oldtimer - steigende Werte …

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Wertgutachten für Oldtimer - steigende Werte richtig absichern

27.08.2017

Wertgutachten für Oldtimer - steigende Werte  richtig absichern © HDI

Oldtimer sind gefragt. Seit vielen Jahren zieht die Nachfrage nach den gut erhaltenen Altfahrzeugen an. Und auch als Geldanlage werden Oldtimer inzwischen gerne genutzt. Denn im Gegensatz zu anderer Technik, die Spaß macht, werden Mercedes "Strich-Acht" oder Porsche Targa im Laufe der Jahre bei richtiger Pflege meist immer mehr wert.

"Der Wertzuwachs bedeutet aber auch, dass der Versicherungsschutz für das jeweilige Fahrzeug regelmäßig angepasst werden sollte", rät Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt der HDI Versicherung. Ansonsten läuft der Auto-Liebhaber Gefahr bei einem Schaden nur einen Bruchteil des aktuellen Fahrzeugwertes erstattet zu bekommen. Das zeigt ein aktueller Schadenfall.

Böses Erwachen nach einem Unfall

Ein Oldtimer-Liebhaber hatte seinen VW Käfer 1200 einige Jahre zuvor günstig gekauft und für den Versicherungsschutz ein Wertgutachten eingereicht, das einen Fahrzeugwert von rund 5.000 Euro bescheinigte. Bei einem Ausweichmanöver während einer sommerlichen Ausfahrt kam er jedoch von der Straße ab und landete im Graben. Ihm passierte zum Glück nichts, das Fahrzeug dagegen war  ein Totalschaden.

Leider hatte der Oldtimer-Fahrer den Wertzuwachs seines Fahrzeugs über die Jahre nicht beachtet. Inzwischen lag der Marktwert des Käfers bei rund 20.000 Euro. Wären regelmäßig entsprechende Wertgutachten eingereicht und der Versicherungsschutz angepasst worden, hätte er diesen Betrag ersetzt bekommen. Im aktuellen Fall musste bei der Regulierung jedoch von dem durch das Gutachten bescheinigten Fahrzeugwert von 5.000 Euro ausgegangen werden.

Versicherungsschutz regelmäßig anpassen

HDI Autoexperte Sauer rät daher: "Oldtimerbesitzer sollten die Wertentwicklung ihres Fahrzeugs immer im Auge behalten und den Versicherungsschutz regelmäßig anpassen." Etwa alle zwei Jahre sollten sie ein neues Wertgutachten ausfertigen lassen und bei ihrem Versicherer einreichen.

 

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