VSAV mahnt zur Einhaltung des Provisionsabgabeverbotes

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VSAV mahnt zur Einhaltung des Provisionsabgabeverbotes

29.08.2017

- Unklare Rechtslage begünstigt Wettbewerbsklagen - VSAV rechnet über kurz oder lang mit Abschaffung des Verbotes - Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) mahnt Makler und Versicherungsvermittler zur Einhaltung des Provisionsabgabeverbotes. Hintergrund dafür ist die anhaltende Unsicherheit, die nach Gesetzes-Veröffentlichung zur IDD-Umsetzung aufgekommen war.

Denn der Absatz 4 des § 48b VAG-E führt als Ausnahme vom Provisionsabgabeverbot auf, dass eine Provisionsweitergabe möglich sei, „soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrags verwendet wird.“ Auch wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) sich beeilte halbwegs zu konkretisieren, dass die Ausnahme nur direkt innerhalb des vermittelten Vertrages realisiert werden darf, bleibt innerhalb der Branche die Verwirrung bestehen. So sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Völlig unklar ist beispielsweise, ob in der Zeit bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen im Februar 2018 weitergegebene Provisionen rückwirkend als ungültig erklärt und womöglich gar mit einem Bußgeld belegt werden.“

Diese Situation begünstigt Wettbewerbsklagen. Wer sich allerdings dieser Klagen annimmt, Bafin oder die Industrie- und Handelskammern, ist ebenfalls noch unklar. Auch Zivilgerichte sind als Instanz denkbar. Erst in einigen Monaten will die Bafin ein neues Vermittlerrundschreiben mit Einzelheiten zur Umsetzung verbreiten. „Mindestens bis dahin sollten sich die Makler und Vermittler auf die sichere Seite begeben“, so Barth weiter, „das gilt auch für die Honorarberater, die für bestimmte Produkte keinen Netto-Tarif finden.“

Ohnehin rechnet der VSAV damit, dass das uralte Provisionsabgabeverbot in nicht allzu weiter Ferne fallen werde. Er begründet dies mit der allgemeinen Ablehnung in der Öffentlichkeit. Denn bis kurz vor Zustimmung hatte sich der Bundesrat noch gegen das Provisionsabgabeverbot ausgesprochen. Auch die Rechtsprechung urteilte vielfach gegen die offiziellen Gesetzesbestimmungen.

Der Verbraucherschutzgedanke nähme mit dem Verbot eher Schaden, so der VSAV, der bereits im Februar die Politik auf die negativen Folgen für die Verbraucher durch die IDD-Umsetzung aufmerksam machte.

 

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E-Mail: info@vsav.de

 

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VSAV e.V. Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler
Birkenweg 5
74193 Schwaigern

Internet: www.vsav.de

 

Über VSAV e.V. Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler

Der VSAV ist ein unabhängiger Verein mit der Zielsetzung, die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen Kompetenzen der Mitglieder zu fördern. Diese Ziele erreicht der Verein durch die Identifizierung und Minimierung der Risiken der Mitglieder sowie durch die Bündelung und Vernetzung der dafür vorhandenen Kompetenzen im Markt. So trägt der VSAV auch dazu bei, dass sich die Qualität der im Markt tätigen Vermittler systematisch weiter verbessert.
Dem im Jahr 2004 gegründeten und im März 2005 eingetragenen Verein gehören heute über 1.000 Mitgliedsunternehmen an, die sich aus den Berufsgruppen der Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und mittelständischen Unternehmen zusammensetzen. Mit derzeit 64 Netzwerkpartnern stehen den Mitgliedern Experten und Dienstleister rund um die beruflichen Aufgaben und Belange zur Verfügung. Vorstandsvorsitzender und Gründer ist Ralf Werner Barth, der seit 1985 als Ideengeber, Produktentwickler, Versicherungsmakler und Unternehmensberater tätig ist.

 

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