IGES-Studie zur „Beitragsentwicklung in der PKV“ - Größte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau
Ältere zahlen im Durchschnitt nicht mehr als die Jüngeren - Anders als vielfach behauptet, liegt die Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf dem Niveau der Beitragserhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des unabhängigen privatwirtschaftlichen Forschungsinstituts IGES zum Thema „Beitragsentwicklung in der PKV“.
Die Erhöhung der Beitragseinnahmen je Versichertem in der GKV lag seit 1997 bei durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr – und das trotz der Leistungskürzungen in der GKV durch diverse Gesundheitsreformen in den letzten 20 Jahren. Der gleiche Wert ergibt sich bei der Betrachtung der mittleren Beitragserhöhungen der PKV-Versicherten der Debeka – dem Marktführer in der PKV. Betrachtet man die letzten zehn Jahre, lagen die Steigerungen der PKV-Versicherten sogar unter denen der GKV. Auch bei älteren Versicherten ergibt sich ein interessantes Bild: Entgegen der vorherrschenden Behauptung, die Beiträge in der PKV seien im Alter nicht bezahlbar, zeigt die Studie andere Fakten, denn tatsächlich sind im Durchschnitt die Beiträge der PKV-Versicherten im Alter nicht höher als die der 60-jährigen. Für Beihilfeversicherte liegen die Beiträge sogar deutlich darunter.
„Die bisherige öffentliche Diskussion über das Ausmaß von Beitragssteigerungen in der PKV stützt sich vor allem auf Momentaufnahmen einzelner Jahre oder oft nur auf Einzelfälle. Die Studie nimmt die langfristige Beitragsentwicklung von PKV-Versicherten in den Blick. Sie liefert so erste Ansätze, um die gesundheitspolitische Diskussion zu objektivieren“, erklärt Dr. Martin Albrecht, Geschäftsführer des IGES Instituts und Leiter der Studie.
Für die Studie stand eine für diese Untersuchungszwecke bislang einzigartige Datengrundlage der Debeka Krankenversicherung zur Verfügung, die es ermöglichte, die individuelle Beitragsentwicklung von rund 716.000 bei der Debeka PKV-versicherten Mitglieder im Längsschnitt über einen Zeitraum von 20 Jahren (1995-2015) auszuwerten. Dabei wurden erwachsene Versicherte berücksichtigt, die 1995 mindestens 21 Jahre alt und während des gesamten Auswertungszeitraums durchgehend bei der Debeka PKV-versichert waren. Grundsätzlich wurde nach den Gruppen „Beihilfeversicherte“ und „Arbeitnehmer und Selbstständige“ unterschieden. Personen, die ihren Status während des Beobachtungszeitraums wechselten, wurden getrennt untersucht.
Unter den Beihilfeversicherten im öffentlichen Dienst des Jahres 2015 zahlten laut der Studie 98 Prozent einen Monatsbeitrag zwischen 100 Euro und 300 Euro. Der durchschnittliche Monatsbeitrag für Beihilfeversicherte lag für Männer bei 193 Euro und für Frauen bei 208 Euro. Unter den Arbeitnehmern und Selbstständigen zahlten knapp 90 Prozent zwischen 300 Euro und 600 Euro pro Monat. Bei dieser Personengruppe lag der durchschnittliche Monatsbeitrag bei 413 Euro (Männer) und 473 Euro (Frauen). In der GKV würden sie grundsätzlich den Höchstbeitrag zahlen, der 2015 bei 639 Euro lag. Unter den Arbeitnehmern und Selbstständigen der Studie zahlten 2015 lediglich rund 1,3 Prozent[1] mehr als den GKV-Höchstbeitrag.
Bei einzelnen Versicherten traten aufgrund von außergewöhnlichen Versicherungsverläufen extreme Beiträge auf. Hohe Beiträge können beispielsweise auftreten im Zusammenhang mit einer Verringerung oder einem Verlust eines Beihilfeanspruchs, etwa bei Eintritt in den Ruhestand bei Angestellten im Öffentlichen Dienst oder Scheidung von einem beihilfeberechtigten Ehepartner. Umgekehrt führt zum Beispiel der Hinzugewinn eines Beihilfeanspruchs bei Eheschluss zu sehr niedrigen Beiträgen. Teilweise resultieren extrem niedrige Beiträge auch aus einem rudimentären PKV-Versicherungsschutz.
Die älteren Versicherten zahlten 2015 im Durchschnitt nicht mehr als die jüngeren; die Studienautoren beobachten sogar ein leichtes Absinken der Prämien im Altersbereich zwischen 60 und 70 Jahren und allenfalls moderate Zunahmen danach. Dies gilt sowohl für Beihilfeversicherte als auch für Arbeitnehmer und Selbstständige.