LTA Reiserücktrittschutz: Kranker Hund ist mitversichert

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LTA Reiserücktrittschutz: Kranker Hund ist mitversichert

21.07.2017

Die Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) hat ein Herz für Hunde und ihre Besitzer. Denn im Fall eines Reiserücktritts ist der Vierbeiner mitversichert, wenn dieser eine unerwartete schwere Erkrankung oder Unfallverletzung hat.

Aufgepasst, was im Kleingedruckten steht! Diese Regel gilt insbesondere für Versicherungen und schützt im Schadensfall vor bösen Überraschungen. Die LTA nimmt Hundebesitzern eine Sorge ab und bietet Versicherungspakete zum Reiserücktritt an, die speziell den Krankheitsfall des Hundes beinhalten. Der Versicherungsschutz zum Reiserücktritt der LTA greift auch, wenn nicht der Versicherte selbst, sondern sein Hund so schwer erkrankt oder eine schwere Unfallverletzung erleidet, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Diese Regelung gilt bei der LTA seit Anfang dieses Jahres sogar dann, wenn der Vierbeiner vorher gar nicht zur Reise angemeldet war. Dies betrifft auch Behindertenbegleithunde, wie Blindenhunde, auf deren Begleitung bei einer Reise nicht verzichtet werden kann. Ausgenommen von der Absicherung sind dabei jedoch bekannte und bereits länger bestehende Vorerkrankungen des Hundes.

 

Pressekontakt:

Dr. Michael Dorka
Telefon: +49 (0) 621 128 32 20
Fax: +49 (0) 621 128 32 22
E-Mail: info@lta-reiseschutz.de

 

Unternehmen

Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH
Besselstr. 25
D-68219 Mannheim

Internet: www.lta-reiseschutz.de

 

Pressekontakt:

Marko Homann
Telefon: +49 (0) 30 43 73 43 43
Fax: +49 (0) 30 44 67 73 99
E-Mail: presse@pr4you.de

 

Unternehmen

PR-Agentur PR4YOU
Christburger Straße 2
10405 Berlin

Internet: www.pr4you.de

 

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