Hilfe für Carsharing-Nutzer: Nach Unfall zahlt R+V die Selbstbeteiligung
Die R+V Versicherung bietet Carsharing-Nutzern ab sofort eine neue Leistung: Verursacht der Carsharing-Nutzer mit dem überlassenen Pkw beispielsweise einen Unfall, übernimmt R+V die Selbstbeteiligung. Diesen Selbstbehalt vereinbaren Carsharing-Anbieter und Kunde in der Regel vorab in der Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug.
Je Schadenfall erstattet der genossenschaftliche Versicherer bis zu 500 Euro. Die neue Leistung gilt automatisch für alle R+V-Kunden, die über den Kfz-Tarif Plus ein Pkw bei R+V haftpflichtversichert haben und zusätzlich auch Carsharing-Pkw nutzen.
Die R+V Versicherung verzichtet außerdem darauf, den Versicherten nach dem Unfall mit dem Carsharing-Pkw in eine teurere Schadenfreiheitsklasse für sein eigenes Fahrzeug einzustufen. Die Übernahme der Selbstbeteiligung durch R+V gilt für Schäden, die in ganz Europa eingetreten sind - sofern es sich um ein Carsharing-Fahrzeug nach den gesetzlichen Bestimmungen handelt.
Pressekontakt:
Frank Senger
Telefon: 0611 533-5205
Fax: 0611 533-775205
E-Mail: presse@ruv.de
Unternehmen
R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Internet: www.ruv.de