Franke und Bornberg präsentiert neues Rating zu Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherungen
Tarife dieser Anbieter haben die Höchstnote (FFF) erreicht (in alphabetischer Reihenfolge):
Reisekrankenversicherung
- Envivas Krankenversicherung AG
- R+V Versicherung AG
- Würzburger Versicherungs-AG
Neues Rating zur Reiserücktritts- und Abbruchversicherung (RRV)
Viele Urlaubsreisen werden schon lange im Voraus gebucht. Gerade Familien mit schulpflichtigen Kindern legen sich frühzeitig fest. Ein Vorlauf von einem Jahr und mehr ist da keine Seltenheit. Aber das Leben hält sich nicht an Termine, Unfälle oder Krankheiten sind schnell passiert. Wenn die Reise deshalb storniert werden muss, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch sehr teuer werden. Eine Reisrücktrittsversicherung übernimmt die vertraglichen Reisekosten bei Reisestorno aufgrund eines vereinbarten Ereignisses.
Für das neue Rating haben Franke und Bornberg ausschließlich Tarife herangezogen, die Leistungen bei Reiserücktritt und Reiseabbruch bieten. Untersucht wurden insgesamt 17 Tarife nach 47 verschiedenen Kriterien.
Im Vordergrund stehen naturgemäß die versicherten Ereignisse. Neben Standards wie Todesfall, Erkrankung oder Unfall von Reisenden oder nahen Angehörigen haben mittlerweile weitere Anlässe Eingang in die Bedingungen gefunden. So leisten gute Tarife beispielsweise auch bei Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes, konjunkturbedingter Kurzarbeit oder zu wiederholenden Prüfungen. Weitere Kennzeichen für Toptarife sind der Verzicht auf eine Begrenzung der Reisedauer und Abschlussfristen.
RRV-Ergebnisse im Detail
Insgesamt ist das Leistungsniveau der RRV erfreulich hoch. 13 von 17 Tarifen landeten in den Top-Kategorien FFF (Hervorragend) und FF+ (Sehr gut). Mogelpackungen, also richtig schlechte Tarife, gibt es nicht. Trotzdem aber lohne der Blick ins Kleingedruckte, konstatiert Franke. „Eine gerichtliche Vorladung, Kurzarbeit oder der Wechsel des Arbeitsplatzes sind Ereignisse, die auch ungeplant und ohne längeren Vorlauf eintreffen können. Hier zählt bei einer Reiserücktrittsversicherung dann jedes versicherte Ereignis im Detail.“