Franke und Bornberg präsentiert neues Rating …

Anzeige
Kundenzeitung

Franke und Bornberg präsentiert neues Rating zu Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherungen

11.07.2017

Pünktlich zum Start der Urlaubssaison veröffentlicht die Ratingagentur Franke und Bornberg erstmals ein Produktrating für Reisekrankenversicherungen (RKV) sowie Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen. Das Fazit: Breites Mittelfeld und noch Luft nach oben in der RKV, Top-Niveau beim Reiserücktritt.

Zwei von drei Deutschen planen für dieses Jahr einen Sommerurlaub und lassen sich das einiges kosten. Aber nicht immer erfüllt sich der Traum von den schönsten Wochen des Jahres. Mal beendet eine Erkrankung den Urlaub abrupt, oder die gebuchte Reise kann wegen eines Unglücksfalls gar nicht erst angetreten werden. Glück im Unglück hat, wer in diesen Fällen auf Versicherungsschutz zurückgreifen kann. Welche Tarife halten, was sie versprechen, hat die Ratingagentur Franke und Bornberg jetzt untersucht.

Im Ausland krank zu werden, schafft zusätzliche Probleme. Welcher Arzt ist der Richtige, ambulant oder stationär, Symptome lindern oder Ursachen bekämpfen? Sprachschwierigkeiten machen die Entscheidungen nicht einfacher. Hinzu kommen oft immense Kosten für die Behandlung, ob ambulant oder im Krankenhaus. Gesetzlich Krankenversicherte müssen für eine Behandlung im Ausland manchmal tief in die Tasche greifen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten nur innerhalb der Europäischen Union sowie in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und das auch nur im Rahmen der Kosten, die für eine Behandlung in Deutschland anzusetzen wären. Für andere beliebte Reiseziele wie die USA, Australien oder Südafrika besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.

Eine Reisekrankenversicherung (RKV) schützt gesetzlich Krankenversicherte im Ausland vor finanziellen Belastungen durch Krankheit und sichert im Ernstfall auch den Transport zurück nach Deutschland.

Auch Privatversicherte profitieren von einer RKV. Sie vermeiden den Abzug von Selbstbehalten und erhalten ihren Anspruch auf Beitragserstattung für schadenfreie Zeiten. Auch leistet die RKV meist deutlich länger als ihre Krankenvollversicherung.

Neues Rating zur Reisekrankenversicherung

Für das neue Rating haben Franke und Bornberg typische Jahrespolicen für beliebig viele Auslandsaufenthalte von jeweils maximal zehn Wochen Dauer untersucht. Dabei setzt die Ratingagentur ausschließlich auf harte Fakten. Schließlich kann sich der Versicherte im Ernstfall nur auf das verlassen, was schwarz auf weiß in den Bedingungen geregelt ist. Subjektive Einschätzungen wie beispielsweise Vermutungen zur Fairness finden hier keinen Platz. Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erläutert den Untersuchungsansatz: „Als unabhängige Ratingagentur sind wir Zweckpessimisten. Wir legen die Bedingungen in Zweifelsfällen stets zum Nachteil des Versicherten aus. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherer mit der Formulierung vermutlich etwas anderes bezwecken wollte. Gute Absichten allein reichen nicht. Auf diese Weise sind Vermittler und ihre Kunden mit unseren Ratings auch bei Änderungen in der Regulierungspraxis immer auf der sicheren Seite.“

Die Tarifexperten von Franke und Bornberg haben insgesamt 54 RKV-Tarife nach jeweils 35 Kriterien geprüft. Wichtigste Merkmale sind dabei die Leistungen bei Krankheit im Ausland sowie die Regelungen für einen Krankenrücktransport zurück nach Deutschland. Hier steckt der Teufel oft im Detail. So übernimmt ein kundenfreundlicher Tarif beispielsweise Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus in Wohnortnähe der versicherten Person, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde oder die Behandlung im Ausland teurer wäre als der Rücktransport. Ein schlechter Tarif versichert hingegen nur Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports an den ständigen Wohnsitz oder ein Krankenhaus in Deutschland. Vor dem Rücktransport muss zudem eine Leistungszusage beim Versicherer eingeholt werden. Bei guten Bedingungen werden Kosten der stationären Heilbehandlung einschließlich Operationen, Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft bezahlt, in anderen Tarifen nur „die stationäre Heilbehandlung“ ohne weitere Präzisierung.

RKV-Ergebnisse im Detail

Michael Franke attestiert ein „solides Mittelfeld. An gut die Hälfte der untersuchten Reisekrankenversicherungen konnten wir die Note „FF“ (Gut) vergeben. Aber es gibt noch Luft nach oben. Nicht einmal jeder zehnte Vertrag erreichte unsere Bestnote „FFF“ (Hervorragend).“

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Cyber

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.