Bestehende Gesetzeslage in der Finanzberatung vielfach noch ungenutzt
• Software-Haus Finanzportal24 weist auf Steuersparmöglichkeiten aus AltEinkG und BürgEntlG-KV hin - Sowohl das Alterseinkünftegesetz (AltEinG) als auch das Bürgerenlastungssetz (BürgEntlG-KV) bieten Maklern und Finanzberatern bislang kaum beachtete Beratungsansätze. Darauf weist das westfälische Softwarehaus Finanzportal24 hin.
Die Gesetze betreffen einerseits die Besteuerung von Altersvorsorgebezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verbessern andererseits die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen oder privaten Basis-Krankenversicherung. „Mit diesen Grundlagen werden potentielle Kunden sehr schnell erkennen, wie sie die zukünftige Liquidität durch Steuereinsparungen in eigenes Altersvorsorgevermögen umwandeln können“, sagt Hubertus Schmidt, Gründer des Pioniers für Finanzberatungssoftware aus dem Siegerland.
Moderne, kostengünstige Produkte durch Steuererleichterungen finanzieren
Während sich konventionelle Produkte wie Lebensversicherungen nicht mehr für einen rentierlichen Vermögensaufbau eignen, bietet der Kapitalmarkt hinreichend Möglichkeiten für eine solide Ruhestandsplanung. So könnten beispielsweise moderne Fondspolicen mit Investmentkern wie kostengünstige Indexfonds (ETFs) bespart werden. Dies kombiniert mit den Steuererleichterungen aus dem AltEinkG und dem BürgEntlG könne die für viele Menschen drohende Rentenlücke schließen helfen. Ebenso können weitere Förderhebel angesetzt werden, sofern die Investition der künftigen Steuerentlastungen in die private Basisrente oder in die betriebliche Altersvorsorge und Riesterrente investiert werden. Dies gehöre aber sehr sorgfältig durchgerechnet, wofür FinanzPortal24 das neue Tool der Förderanalyse entwickelt hat, so Schmidt. FinanzPportal24 veranstaltet zu diesem Thema im Sommer und bis in den Herbst hinein eine Reihe von Workshops. Weitere Informationen unter www.finanzportal24.de.
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