Ärger statt Erholung - Autodiebstahl im …

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Ärger statt Erholung - Autodiebstahl im Ausland

27.07.2017

Ärger statt Erholung - Autodiebstahl im Ausland © HDI

Autos im Ausland lieber auf bewachten Parkplätzen abstellen

Erst der Zweifel: "Habe ich mich mit dem Parkplatz vertan?" Dann die Erkenntnis: "Das Auto ist weg!" Ein Autodiebstahl ist für den Betroffenen ein ziemlicher Hammer. Das gilt zu Hause und erst recht im Ausland. Aber nicht nur ganze Autos werden Beute von Langfingern, auch Fahrzeugteile, Urlaubsgepäck oder Wertsachen sind Ziele der Diebe.

Auch jenseits der Grenzen sind deutsche Urlauber gerne mit dem eigenen Auto unterwegs. Leider aber werden immer wieder Reisende bei dieser Gelegenheit Opfer von Autodieben. Für die Betroffenen ist das besonders unangenehm. Denn neben dem Ärger über den Verlust des Wagens gesellt sich die Erkenntnis, fern von zu Hause gestrandet zu sein. Dazu kommt nicht selten noch die Aussicht, einige Mühe mit fremder Polizei und Behörden vor sich zu haben.

Vorbeugen ist besser

In vielen Ländern ist das Problem Autodiebstahl bekannt. Häufig findet man deshalb bewachte Parkplätze. "Bewachte Parkplätze oder Parkgaragen zu nutzen, ist eine der besten Methoden, eine böse Überraschung zu vermeiden", rät Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt der HDI Versicherung. Außerdem sollten der Zündschlüssel immer abgezogen und Türen und Fenster des Autos immer verschlossen werden, sobald das Fahrzeug abgestellt wird. Das gilt auch für kurze Stopps, zum Beispiel an der Tankstelle.

Beim Verriegeln des Fahrzeugs mit der Funkfernbedienung sollte der Fahrer generell darauf achten, dass das Fahrzeug das Verschließen mit Blinken bestätigt. Denn häufig werden zum Fahrzeugdiebstahl Funkblocker eingesetzt, die das Funksignal der Fernbedienung stören. Und bei Cabrios ist es ratsam, neben Türen und Fenstern immer auch das Verdeck zu schließen. Auch zusätzlich eingebaute Wegfahrsperren oder versteckte Schalter, die den Zündkreislauf unterbrechen, können einen Diebstahl des Fahrzeugs verhindern. Die serienmäßigen elektronischen Wegfahrsperren sind dagegen für professionell operierende Täter meist kein Problem.

Der Wagen ist weg - was tun?

Nach dem ersten Schreck sollte der Bestohlene sofort handeln. Als erstes muss in jedem Fall der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Beherrscht der Reisende die Landessprache nicht wirklich, sollte er sich möglichst qualifizierte Hilfe besorgen, damit bei der Anzeige kein Fehler unterläuft. Spätestens nach der Rückkehr nach Hause ist dann auch die deutsche Polizei zu verständigen.

So schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb einer Woche, ist auch der eigene Versicherer zu informieren. Denn der Diebstahl des Fahrzeugs ist über die Teilkaskoversicherung gedeckt. HDI Kraftfahrt-Experte Sauer erklärt: "Damit der Versicherer den Schaden übernehmen kann, braucht er in der Regel den Nachweis der Anzeige bei der Polizei, also zum Beispiel eine Kopie des Polizeiprotokolls, alle Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere, die Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle und natürlich die schriftliche Schadenanzeige des Kunden."

Taucht das Auto innerhalb eines Monats wieder auf, muss der Eigentümer das Fahrzeug zurücknehmen. Bei den Kosten für den Rücktransport helfen ein Autoschutzbrief oder entsprechende Leistungen der Kfz-Versicherung weiter. Einen Monat nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige geht das Fahrzeug ins Eigentum der Versicherung über. Erstattet wird dann in der Regel der Wiederbeschaffungswert. Für sehr junge Fahrzeuge erstattet der Versicherer − abhängig vom gewählten Versicherungsschutz − den Neuwert. Sollte der Wagen später wieder auftauchen, hat der Bestohlene nichts mehr damit zu tun.
 

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