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IDD-Umsetzung: Doch kein Eingriff in die Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern

23.06.2017

IDD-Umsetzung: Doch kein Eingriff in die Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern

Wie aus Koalitionskreisen zu hören ist, soll Maklern auch weiterhin nicht die Art und Weise Ihrer Vergütung vorgeschrieben werden. Auch die Vergütung durch Privatkunden soll weiter möglich bleiben. Damit wird der Regierungsentwurf vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag entsprechend der Forderungen des Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW verändert.

Frank Rottenbacher

„Es ist ein guter Tag für unsere Mitglieder und alle Versicherungsmakler. Unser deutliches Eintreten für die Interessen der Versicherungsmakler hat in der Politik Gehör gefunden. Unsere Argumente wurden verstanden.“, bewertet AfW Vorstand Frank Rottenbacher die Veränderung im Gesetzentwurf. „Die AfW-Aktion #EinspruchIDD, durch die viele Makler bei ihren Bundestagsabgeordneten ihre eigenen Interessen vertreten haben sowie die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages haben die Politiker informiert und werden letztlich nun zur Änderung des Regierungsentwurfes führen“ so Rottenbacher weiter.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW © Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW

„Gerade das Schwintowski-Gutachten, mit dem wir unsere Position zur Verfassungswidrigkeit des Provisionsgebotes untermauerten, war, neben unserer inhaltlichen Argumentation,  sicherlich mitentscheidend für die nun kommenden Änderungen.“ analysiert AfW-Vorstand Norman Wirth die aktuelle Situation.

Ein weiterer vom Bundesverband massiv kritisierter Punkt war die vorgesehene sogenannte Doppelbetreuungspflicht. Diese hätte dazu geführt, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen. Auch in diesem Punkt zeichnet sich ein Erfolg für die Unabhängigkeit der Makler ab.

Das Gesetz soll in der kommenden Woche beschlossen werden.

Eine detaillierte Äußerung wird der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW nach Veröffentlichung des überarbeiteten Gesetzentwurfs abgeben.

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
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Unternehmen

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10115 Berlin

Internet: www.afw-verband.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. Der AfW ist im Fachbeirat der BaFin mit Sitz und Stimme vertreten.

 

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