Gute Nachrichten für Besitzer von Oldtimern und Youngtimern
Für Freunde automobiler Raritäten gibt es Neuigkeiten: Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Konzerns Wüstenrot & Württembergische (W&W), erweitert den Leistungsumfang ihres Angebots im Oldtimerversicherungsbereich zum 1. Juli 2017 nochmals deutlich.
Mit ihrer Spezialversicherung „Best for Cars“ für Oldtimer, Youngtimer und Sammlerfahrzeuge hat die Württembergische Versicherung seit vielen Jahren leistungsstarke Tarife in ihrem Produktportfolio. Damit zählt der Versicherer aus Stuttgart zu den führenden Anbietern in diesem Segment.
Auch bezüglich der zu versichernden Werte ist die Württembergische immer der richtige Ansprechpartner, ganz gleich, ob es sich um einen Youngtimer mit einem Marktwert von einigen Tausend Euro oder eine Sammlung im Wert von vielen Millionen Euro handelt. Um dem Wunsch der Verbraucher zu entsprechen, ist die Versicherung von klassischen Fahrzeugen auch online möglich. Zur Ermittlung des Preises für die Versicherung gibt es auf der Website www.oldtimer.de zudem einen speziellen Tarifrechner.
Zum 1. Juli 2017 verbessert die Württembergische zahlreiche Leistungen ihres Spezialtarifs.
So ist beispielsweise künftig bei einem Oldtimer-Pkw erst ab einem Fahrzeugwert von 50.000 Euro (bisher 40.000 Euro) und bei einem Oldtimer-Kraftrad ab 20.000 Euro (bisher 15.000 Euro) ein Wertgutachten erforderlich. Ferner sind ab diesem Zeitpunkt alle unmittelbar durch Tierbiss verursachten Schäden unbegrenzt versichert; Folgeschäden sind bis zu 5.000 Euro (bisher 3.000 Euro) abgedeckt.
Mit zunehmendem Alter werden viele rollende Kulturgüter immer wertvoller. Um sicherzugehen, dass bei einem Schaden der Versicherungsschutz ausreicht, sollten Oldtimerbesitzer den Wert ihres Fahrzeugs regelmäßig prüfen und mögliche Veränderungen ihrem Versicherer mitteilen. Die Württembergische hat darauf mit der sogenannten Wertsteigerungsvorsorge reagiert: Ist bei Eintritt eines Schadenfalls der Wert des versicherten Oldtimers oder Youngtimers gegenüber dem Vertragsabschluss um 20 Prozent (bisher 10 Prozent) gestiegen, ohne dass dies gemeldet wurde, besteht der Versicherungsschutz ohne Einschränkungen.
Nach wie vor gilt: Versicherungsbeiträge werden nur für den Zulassungszeitraum fällig.